Die Verlegung der auf dem alten Gewandhause und Fleischbänke haftenden Steuerschocke auf das neue Gewandhaus und Fleischbänke, auch übrige der hiesigen Dresdner Ratskommunalgüter, ingleichen die Abschreibung der auf den erkauften gräflich werthernschen und greiserischen Häusern gelegenen Steuerpraestandorum

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Sächsisches Staatsarchiv
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