Berufung gegen das Bestätigungsurteil der 2. Instanz vom 20. Juli 1688. Durch die französische Besetzung Speyers wurde die Aufnahme des Appellationsverfahrens verzögert. Streitig ist, ob bei der Reparatur der Mühle des Appellanten an der Ahr bei Ahrweiler das Flußgefälle zum Schaden der unterhalb gelegenen Mühle der Appellaten verändert worden ist. Die Appellaten klagten vor der 1. Instanz auf Wiederherstellung des alten Zustands, da der manderscheidische Müller das Mühlenbett um zwei Zoll erhöht habe. Der Appellant führt die Veränderung des Wasserspiegels auf natürliche jährliche Schwankungen im Wasserstand der Ahr zurück. Das RKG erläßt mehrere Zwangsbriefe gegen den Offizial zu Köln, das die Herausgabe der Vorakten zunächst verweigerte.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...