Bürgermeister sowie großer und kleiner Rat der Stadt Ulm bekennen, dass vor ihnen die Ulmer Bürgerin Katharina Hösler erschienen ist und erklärt hat, dass ihre verstorbene Schwester, die Siechenmeisterin Angelika ("Engel"), zu ihren Lebzeiten mit Zustimmung ihres Ehemannes, des Siechenmeisters Bernhard ("Bentz"), dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] die nachfolgenden Zinsen als Schenkung im Todesfall übergeben hat. Diese Schenkung ist aber damals nicht ordnungsgemäß nach Ulmer Stadtrecht beurkundet worden. Katharina Hösler bittet daher Bürgermeister und Rat, die Schenkung ihrer Schwester an das Spital zu beurkunden. Gleichzeitig verzichtet sie auf alle eigenen Ansprüche an den Zinsen, bedingt sich aber aus, dass der Spitalmeister von diesen Zinsen jedes Jahr am 24. Juni ("vff sant Johans ze sunwenden") und am 27. Dezember ("vff sant Johans tag in den Wihennehten") eine besondere Mahlzeit für die Bedürftigen im Spital ausrichtet. Bürgermeister und Rat kommen der Bitte um Beurkundung nach. Die Zinsen bleiben der Stadt Ulm steuerpflichtig, sollen vom Spitalmeister jedes Jahr eingezogen werden und sind ablösbar. Es handelt sich dabei um die folgenden Zinsen: - Die Sellerin gibt von ihrem Garten 1 Pfund Heller. - Adelheid Anstriker gibt von ihrem Haus 5 Schilling Heller. - Ulrich von Mailand ("Mailant") gibt von seinem Haus 10 Schilling Heller. - Peter Gienger gibt von seiner Wiese 2 Pfund Heller. - Ulrich ("V/o/tz") Lutzelmann gibt von seinem Haus 30 Schilling Heller. - Die Dielin gibt 2 Pfund und 5 Schilling Heller von dem Turm am Markt.