König Wenzel beurkundet dem Abt von Ellwangen, dass er, sein Kloster, seine Diener, Güter und Leute gefreit habe, so dass sie vor kein Land- und anderes Gericht zitiert werden dürfen, es sei denn vor den Schirmherrn des Klosters, des Grafen Eberhard III. von Württemberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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