Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für
sich und seine Nachfolger im Kloster, dass er Johann (Hannß) Rehm,
Untertan und Get...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1610 November 18
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt9
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unser stadt Fuldt Donnerßtags den achtzehennden Novembris im sechtzehen hundert und zehenden jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger im Kloster, dass er Johann (Hannß) Rehm, Untertan und Getreuer des Klosters in Grubenhaug [wüst], dessen Ehefrau Kunigunde und allen ihren Erben ein Hintergütlein in Grubenhaug als Erblehen mit allen Rechten gegeben hat. Das Gütlein umfasst Haus, Hof, Scheune und einen ein Maß großen Garten, der an der Hofreite liegt. Zu diesem Lehen gehören als Zubehör zahlreiche unterschiedlich große Äcker und Wiesen rund um die Hofreite, deren Lage im folgenden genau beschrieben wird. Johann Rehm wird verpflichtet, das Lehen in Dorf und Feld in gutem Zustand zu halten und nicht aufzuteilen. Weiter muss er jedes Jahr an Michaelis [September 29] einen Erbzins an das Kloster geben, der aus fünf Böhmischen [Groschen], zwei Böhmischen [Groschen] für ein Festbrot (schönbrodt), 21 Gnacken für den Jagddienst, einem Maß Roggen, einem Maß Hafer, zwei Hähnen, einem Fastnachtshuhn, einem halben Maß Zehnthafer und einem Frühjahrshuhn (reyhun) besteht. Dazu gehört nach Handlohn und Lehnrecht auch die Ableistung gewöhnlicher Dienste wie die anderen Bewohner des Ortes, die zur Unterstützung, Steuerzahlung und anderen Hilfen gegen die Herrschaft verpflichtet sind, sobald diese fällig werden. Falls dieses Lehen wieder frei wird und zum Kauf stehen sollte, besitzt das Kloster ein Vorkaufsrecht. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Johann Friedrich]
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Bei einem Reihuhn handelt es sich wahrscheinlich um ein im Frühjahr (zur Zeit des Reigens = rei) abzulieferndes Huhn.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.