Revers des Lothar Franz von Erthal über die ihm vom Abt
des Klosters Fulda Amand [von Buseck] laut dessen im Wortlaut inserierter Urkunde
vom selben Tag für sich und als Träger für seine Brüder, Onkel und Vettern
verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom
Dorf bis zum Ottensteg, ihren Anteil an der Burg, den Eigenleuten, Gütern,
Einkünften und dem Gericht sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, ihren
Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zur Burg Mittelerthal gehören, sowie die
fuldischen Afterlehen, die jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht.
Der Abt behält sich dabei das Öffnungsrecht an der Burg Mittelerthal vor. Lothar
Franz von Erthal für sich allein erhält dazu noch die Mühle und die halbe
Schenkstatt zu Mittelerthal verliehen.