Papst Honorius III. teilt dem Abt von Citeaux und allen übrigen Äbten des Zisterzienserordens mit, dass er eine Verfügung hat ergehen lassen, wonach es jedermann verboten ist, von Neubrüchen, die der Orden seit dem letzten Konzil kultiviert hat oder künftig kultivieren wird, Zehnten zu erheben [für Schönau]. Contingit interdum quod

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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