Auslöser des Verfahrens ist ein nach dem Tode der Susterener Äbtissin Johanna Helena von Breyll entstandener Erbschaftsstreit um Limbricht zwischen ihren Schwestern, der Appellantin und (den Nachkommen) ihrer Schwester Maria Elisabeth, verehelichte von Bentinck, der 1687 durch einen vom Herzog vermittelten Vergleich beigelegt wurde. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß der Herzog dem Appellaten eine Entschädigung für seinen Verzicht gegenüber der Appellantin zugesprochen und einen Termin zur Festsetzung einer Summe angesetzt hatte. Die Appellantin sieht einen solchen Anspruch in dem Vergleich nicht begründet; er könne allenfalls nach ihrem Tod gegen die Freiherren von Bentinck geltend gemacht werden, wenn Limbricht dann an sie fallen sollte. Das Protokoll schließt mit dem Hinweis Eichrods, der Streit sei verglichen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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