Urfehde Nr. 167
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7244
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
(15)40 Mai 15
Regest: Hans Sperling, Bürger zu Reutlingen, bekennt folgendes. Als er im Wirtshaus des Sebastian ...er mit Hans Hetzel und Cristan Siebolt genünnschatzt (= ?), gerieten er und Hetzel miteinander in Uneinigkeit, so dass sie zu frevelicher, tätlicher Handlung kamen. Deshalb wurde zwischen ihnen von andern, die zugegen waren, Frieden geboten und gemacht, den sie zu halten bei handgebender Treu (= mit Handschlag) versprachen. Trotzdem hat Sperling eine kleine Weile nachher den Hans Hetzel mit der Hand ins Angesicht geschlagen. Dadurch hat er den gelobten Frieden zerbrochen und ist daher ins Gefängnis von BY und Rat zu Reutlingen gelegt worden. Er hätte eine grosse Leibesstraf verdient. Die Herren wollten ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) ergehen lassen. Er aber hat um Gnade gebeten. Darauf haben sie ihm die Strenge des Rechts erlassen und ihn aus dem Gefängnis entlassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren von Reutlingen und die Stadt ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will in gemeiner Stadt Nutzen 10 fl rhein. bezahlen und sein Leben lang keinerlei Spiel mit Karten, Würfeln oder sonst etwas treiben, weder um wenig noch um viel, auch mit niemand ob dem Spiel Gemeinschaft haben noch wetten, bis die Herren es ihm erlauben. Wenn er aber diesen Eid und Urfehde nicht hielte, so soll und will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen wie einen Treulosen und Meineidigen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Uber der ältere, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ