Papst Calixtus III. befiehlt auf Bitten der Stadt Nürnberg, dass keine Person geistlichen oder weltlichen Standes daselbst von irgend einem Richter weiter als eine Tagereise vorgeladen werden solle, wenn sie nur bereit sei in geistlichen Sachen vor dem ordentlichen Richter, in weltlichen vor Schultheiß und Schöffen der Stadt Recht zu geben und zu nehmen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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