Erbschaftsstreit um ein Haus in „Valle“ (platea de Valle), das Gertrud, die im Dez. 1627 ohne Kinder verstorbene Witwe des Pascasius de Bullingen (Büllingen, w Malmedy, Belgien), dem Lambert de Monte und den Erben des Quirin Kunibert, nämlich seiner Witwe Isabella und seinen Kindern Gerard, Quirin, Maria und Isabella, 1615 vermacht hat. Die 1. Instanz sprach diesen das streitige Haus zu und verurteilte den nunmehrigen Appellanten zur Räumung des Hauses. Der Appellant, der Sohn eines Johann Gereon und einer Anna, erhebt aufgrund der Verwandtschaft seiner Mutter mit der Erblasserin Ansprüche auf das Haus.
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Erbschaftsstreit um ein Haus in „Valle“ (platea de Valle), das Gertrud, die im Dez. 1627 ohne Kinder verstorbene Witwe des Pascasius de Bullingen (Büllingen, w Malmedy, Belgien), dem Lambert de Monte und den Erben des Quirin Kunibert, nämlich seiner Witwe Isabella und seinen Kindern Gerard, Quirin, Maria und Isabella, 1615 vermacht hat. Die 1. Instanz sprach diesen das streitige Haus zu und verurteilte den nunmehrigen Appellanten zur Räumung des Hauses. Der Appellant, der Sohn eines Johann Gereon und einer Anna, erhebt aufgrund der Verwandtschaft seiner Mutter mit der Erblasserin Ansprüche auf das Haus.
AA 0627, 2189 - G 978/3230
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
[1632]
Enthaeltvermerke: Kläger: Philipp Johannes Gereon(is) der Ältere, Bürger von Malmedy (Belgien), (Bekl.) Beklagter: Erben des verst. Quirin Kunibert und Lambert de Monte, (Kl.) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hohes Gericht von Malmedy (alta curia Malmundariensis) 1627 - 1628 - 2. Rat (consilium) von Stablo/Stavelot 1628 - 1632 - 3. RKG 1632 (?) Beweismittel: Schenkung (Testament) der Gertrud, Witwe des Pascasius von Bullingen, von 1615 für Lambert de Monte und Isabella, Witwe des Quirin Kunibert, und deren Kinder Gerard, Quirin, Maria und Isabella Kunibert (2f.). Belehnung der Beschenkten mit dem Haus in „Valle“ 1627 (4). Hubertus Honsruck und seine Mutter Anna Honsruck sowie Johannes Peillich de Hophen und seine Tochter übertragen ihrem Verwandten Philipp Johannes Gereonis, dem Sohn der Anna und des Johann Gereonis, ihre Anteile am Haus zu „Valle“ 1628 (11f.). Urkunde des Pascasius de Bullingen und seiner Gattin Gertrud von 1610 (12). Zeugenverhör (37-50). Auszüge aus dem Schöffenbuch des trierischen Gerichts zu Bullingen von 1572 über einen Kaufvertrag zwischen den Eheleuten Thelman und Katharina sowie deren Schwager bzw. Bruder Teves und seiner Gattin Marigen und über einen weiteren Kaufvertrag zwischen den Eheleuten Paschen und Gutta sowie ihrem Bruder Teves und dessen Gattin Marigen (74-75). Zeugenverhör (77-84). Beschreibung: 1 cm, 87 Seiten. Erhalten sind nur die Vorakten der 1. und 2. Instanz in lateinischer Sprache. Da sie keinen Präsentationsvermerk tragen, ist der Beginn des Prozesses vor dem RKG nicht genau zu bestimmen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:45 MESZ