Abt Konrad von St. Emmeram bekundet, dass er Ulrich Pentlinger von Pentling Erbrecht auf der Hube die Widem in Pentling, auf der er jetzt sitzt, und den zugehörigen Äckern verliehen hat. Dieser und seine Erben sollen die Güter persönlich bebauen und die damit verbundenen jährlichen Abgaben leisten (siehe den Revers Ulrich Pentlingers vom gleichen Tag Nr. 1782). S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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