Testament des Wilhelm Bertram von Herschbach, in dem er Bestimmungen über sein Begräbnis in der St. Marien-Magdalenenkapelle auf dem Niederwerth bei Vallendar trifft, dem dortigen Augustiner-Chorherrenkloster, in dem er bisher gewohnt hat und in Kost gewesen ist, den Zehnten zu Berod sowie den Zehnten zu Mündersbach vermacht, welch Letztern er von Philipp und Adam von der Hees mit Erlaubnis des Junkers Gerlach von Isenburg, Herrn zu Grenzau, um 100 fl. gelöst hat, vorbehaltlich des Wiederkaufsrechts Gerlachs von Isenburg, ferner den Mönchen zu Marienstatt, Rommersdorf und Sayn sowie den Observanten zu Koblenz zu 3 Rädergulden, den Klosterjungfrauen zu St. Martin außerhalb Andernachs 25 fl. zum Kauf einer Erbrente von 1 fl. und seine 3 geistlichen Basen von Ascheid zusammen 25 fl. stiftet, während er die ganze sonstige Verlassenschaft seinen rechten Erben hinterlässt, und ernennt zu Testamentvollstreckern den Prior Johannes Gollershoben, Herrn Michel von Andernach, Prokurator daselbst und Herrn Dietrich Rytzkopp mit Unterstützung seines Knechtes Peter.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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