Testament des Wilhelm Bertram von Herschbach, in dem er Bestimmungen über sein Begräbnis in der St. Marien-Magdalenenkapelle auf dem Niederwerth bei Vallendar trifft, dem dortigen Augustiner-Chorherrenkloster, in dem er bisher gewohnt hat und in Kost gewesen ist, den Zehnten zu Berod sowie den Zehnten zu Mündersbach vermacht, welch Letztern er von Philipp und Adam von der Hees mit Erlaubnis des Junkers Gerlach von Isenburg, Herrn zu Grenzau, um 100 fl. gelöst hat, vorbehaltlich des Wiederkaufsrechts Gerlachs von Isenburg, ferner den Mönchen zu Marienstatt, Rommersdorf und Sayn sowie den Observanten zu Koblenz zu 3 Rädergulden, den Klosterjungfrauen zu St. Martin außerhalb Andernachs 25 fl. zum Kauf einer Erbrente von 1 fl. und seine 3 geistlichen Basen von Ascheid zusammen 25 fl. stiftet, während er die ganze sonstige Verlassenschaft seinen rechten Erben hinterlässt, und ernennt zu Testamentvollstreckern den Prior Johannes Gollershoben, Herrn Michel von Andernach, Prokurator daselbst und Herrn Dietrich Rytzkopp mit Unterstützung seines Knechtes Peter.
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Testament des Wilhelm Bertram von Herschbach, in dem er Bestimmungen über sein Begräbnis in der St. Marien-Magdalenenkapelle auf dem Niederwerth bei Vallendar trifft, dem dortigen Augustiner-Chorherrenkloster, in dem er bisher gewohnt hat und in Kost gewesen ist, den Zehnten zu Berod sowie den Zehnten zu Mündersbach vermacht, welch Letztern er von Philipp und Adam von der Hees mit Erlaubnis des Junkers Gerlach von Isenburg, Herrn zu Grenzau, um 100 fl. gelöst hat, vorbehaltlich des Wiederkaufsrechts Gerlachs von Isenburg, ferner den Mönchen zu Marienstatt, Rommersdorf und Sayn sowie den Observanten zu Koblenz zu 3 Rädergulden, den Klosterjungfrauen zu St. Martin außerhalb Andernachs 25 fl. zum Kauf einer Erbrente von 1 fl. und seine 3 geistlichen Basen von Ascheid zusammen 25 fl. stiftet, während er die ganze sonstige Verlassenschaft seinen rechten Erben hinterlässt, und ernennt zu Testamentvollstreckern den Prior Johannes Gollershoben, Herrn Michel von Andernach, Prokurator daselbst und Herrn Dietrich Rytzkopp mit Unterstützung seines Knechtes Peter.
340, U 12752 b
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 8 1500 bis 1549 >> 8.3 1521-1530
1529 November 10
Notariatsinstrument des Notars Nikolaus Cocion Moelheym uß dem dael (= Ehrenbreitstreit), Ausfertigung, Pergament. Das Siegel Herschbachs ist abgefallen.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Groiß, Vikar an der Pfarrkirche zu Vallendar; Johann Mettrich, Gerlach von Keßlein und Michel Snyder, Schöffen des Gerichts auf dem Niederwerth
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bertram von Herschbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bertram von Herschbach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ