Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Konstanzer Bischofs Otto [von Sonnenberg] bekennt, dass ihn Panthaleon Ruf, derzeit Kaplan am Elisabethenaltar im Ulmer Münster, gebeten hat, ihm die Verleihung einiger Höfe, die zur Ausstattung des Altars gehören, zu Erbrecht zu gestatten. Nachdem der Abt des Zisterzienserklosters Salem [Bodenseekreis] sowie der dortige Mönch Georg Brock der Ältere, dem das Patronatsrecht für den Altar zusteht, ihre Zustimmung erteilt haben, genehmigt der Generalvikar die Verleihung der Höfe.