Kläger: Andreas Tomloo, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Georg Stubbe in Hamburg (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Zuständigkeit des Reichskammergerichts, Schadensersatzforderungen und Kautionsleistung in eine Diffamations- und Provokationsklage wegen der Behauptung des Beklagten, der Kläger habe Offiziere in Alton dazu angestiftet, dem Beklagten Juwelen gewaltsam abzunehmen; Hinweis des Nebenbeklagten auf ein von ihm erlassenes Mandat und auf eine Bursprake

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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