Sigmund von Hornstein, Deutschordens-Landkomtur der Ballei Elsaß und Burgund, Komtur in Altshausen, verleiht Sophia Frickin zu Altshausen das Gut daselbst unter der Mühle an der Straße, gegenüber der unteren Fischgrube, mit den zugehörigen Äckern und Wiesen, wie es vor ihr +Jörg David Jäger, innehatte. Die Verleihung erstreckt sich auch auf dasjenige ihrer sieben Kinder Christoph, Elias, Oth, Sigmund, Anna, Magdalena und Maria Hornsteiner, das dem Aussteller am geeignetsten erscheint. Die Beliehenen müssen das Gut in gutem Zustand halten und dem Aussteller jährlich zu Martini als Zins reichen 18 ß h Heugeld oder Zins sowie je 1 Scheffel Vesen oder Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes, 2 Hühner, 20 Eier, eine Seefahrt, 1 Zinshenne und 6 ß h für den Kleinzehnten. Sie geben weiter von einem eingelegten Acker auf der Ebne 4 Viertel Korn, desgleichen von einem Acker im Grundel 4 Viertel Korn, einem Acker im Lupfenmoos 2 Viertel Korn vom jeweils angebauten Getreide. Von einem Acker gegen Hackenmoos (=Haggenmoos) 1 Scheffel Vesen, wenn Winterfrüchte darauf wachsen, bzw. 4 Viertel Hafer, wenn dort Hafer angebaut wird. Sie können die eingelegte Wiese im Strietlin, die Michel Ölhafen gerodet hat und von Basti Karrers Häuslein aus genutzt wurde, ohne Zins nutzen. Diese eingelegten Äcker und Wiesen sollen künftig immer bei dem Gut bleiben. Die Beliehenen können das Gut ganz oder teilweise durch andere Leute bewirtschaften lassen, es müssen aber Untertanen des Ordens sein. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Heurichte, Mist, Heu, Stroh und anderem zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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