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Karl, Graf zu Zollern und Sigmaringen, des Reichs Erbkämmerer, quittiert der Stadt Reutlingen die am vergangenen St. Martins Tag fällig gewesene gewöhnliche Stadtsteuer im Betrag von 250 fl. ( den fl. zu 61 Kreuzer).
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Karl, Graf zu Zollern und Sigmaringen, des Reichs Erbkämmerer, quittiert der Stadt Reutlingen die am vergangenen St. Martins Tag fällig gewesene gewöhnliche Stadtsteuer im Betrag von 250 fl. ( den fl. zu 61 Kreuzer).