Herzog Wilhelm Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen, des verstorbenen Philipps Sohn, für diesen selbst und für dessen Lehnsagnaten Weiprecht, des verstorbenen Reinhards Sohn, Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, sowie deren Leibslehnserben von Gemmingen in absteigender Linie Rappenau, Schloss und Dorf, samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.