Notiz über eine Abmachung zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und Hans von Ingelheim wegen eines Hofguts zu Mommenheim (Monenheim), das einst dem pfalzgräflichen Büchsenmeister Hans Regensburger (+) gehört hatte. Wegen Schulden desselben hatte der pfalzgräfliche Schultheiß zu Oggersheim, Michael Rosenberger, dieses Hofgut, das auf 400 Gulden geschätzt wird, an die Pfalz gebracht. Der Pfalzgraf hatte es daraufhin an Hans von Ingelheim gegeben, da er diesem 250 Gulden schuldig war. Sollten die Erben des Hans Regensburger das Hofgut binnen Jahresfrist fordern, wie es zu Mommenheim üblich ist, und die 400 Gulden bezahlen, soll Hans von Ingelheim es ihnen überlassen. Die dem Pfalzgrafen ausstehende Überbezahlung von 150 Gulden sollen mit 20 Fuder Wein verglichen werden, die der Pfalzgraf von Hans von Ingelheim geliehen hat, worüber sich beide Seiten noch einmal gesondert vertraglich einigen sollen.