1.) Die Herrschaft Bickenbach [Gem., Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit Mannschaft, Behausung und Gebäuden und geistlichen und weltlichen Lehen; 2.) das,...
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Urk. 14, 86
A I u, Mainz sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Chur=Mayntzische Lehn=Brieffe, Nr. 3
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Passivlehen >> Mainz, Erzbistum >> 1649-1699
1681 Februar 21
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Herrschaft Bickenbach [Gem., Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit Mannschaft, Behausung und Gebäuden und geistlichen und weltlichen Lehen; 2.) das, was ehemals die von Bickenbach und danach der verstorbene Albrecht Graf von Mansfeld in dem Dorf Alsbach [Ortsteil der Gem. Alsbach-Hähnlein, Lkr. Darmstadt-Dieburg] innehatte; 3.) der Zehnt zu Gernsheim [Stadt, Lkr. Groß-Gerau]. Die Lehen hatte ehemals Erasmus Schenk von Erbach gekauft und vom Erzbistum Mainz zu Lehen getragen. Nach dessen Tod hatte Christoph Graf von Werdenberg-Heiligenberg die Lehen als nächster Verwandter der beiden Töchter des Erasmus Schenk von Erbach, Katharina und Anna, empfangen. Das Schloss Bickenbach mit seinem Zubehör war in der Fehde zwischen Wilhelm Landgraf von Hessen und Philipp Pfalzgraf bei Rhein von Hessen erobert worden. Danach hatten die genannten Töchter des Erasmus Schenk von Erbach ihren Anteil an Bickenbach ohne Zustimmung des Lehnsherrn an die Vormünder des Landgrafen Philipp von Hessen verkauft. Albrecht [von Brandenburg], Erzbischof von Mainz, hatte schließlich 1521 auf Grundlage eines zwischen ihm und Philipp Landgraf von Hessen geschlossenen Vertrags die Zustimung zum Lehnsverkauf erteilt. Die Belehnung beinhaltet auch die eventuelle weibliche Lehnsfolge.
Belehnte/r: Karl Landgraf von Hessen[-Kassel], Elisabeth Dorothea Landgräfin von Hessen[-Darmstadt], geborene Herzogin von Sachsen-Gotha, in Vormundschaft ihres Sohnes Ernst Ludwig Landgrafen von Hessen[-Darmstadt], sodann Friedrich [II.] der Ältere, Landgraf von Hessen[-Homburg], Ernst Landgraf von Hessen[-Rheinfels], Wilhelm Christoph Landgraf von Hessen[-Homburg], Friedrich der Mittlere, Landgraf von Hessen, und weitere namentlich genannte Personen
Durch den Notar Heinrich Otto Chuno beglaubigte Kopie des Lehnsreverses vom 4. März 1681.
Durch den Notar Heinrich Otto Chuno beglaubigte Kopie des Lehnsreverses vom 4. März 1681.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.02.2109, 07:58 MEZ