Appellationis Auseinandersetzung um Ableitung von Regenwasser
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(1) 0638
Wismar D 16 (W D 1 n. 16)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
(1672) 03.10.1672-07.03.1673
Kläger: (2) Peter Dreyer, Tagelöhner zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Olaf Ahrens (Bekl. in 1. Instanz) und Hinrich Fincke, Schiffer (Kl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Otto Christoph Marquart (A & P)
Fallbeschreibung: Fincke und Ahrens haben sich um die Ableitung des Regenwassers von ihren Grundstücken gestritten, wobei der Rat entscheidet, daß Ahrens das Wasser Finckes zwar nicht durch sein Haus aber über seinen Hof ableiten müsse. Daraufhin hat Ahrens verlangt, Kl. solle ebenfalls die Ableitung über seinen Hof wieder gestatten, so daß alles im vorherigen Stand sei. Der Rat verurteilt Kl. entsprechend dazu, dieser bittet aber, zunächst seinen Nachbarn Hinrich Westendorf aufzufordern, seinen Wasserlauf als letzte fehlende Verbindung zum Abfluß auf der Straße wiederzueröffnen. Da das Ratsgericht von Kl. sofortige Umsetzung des Gerichtsurteils fordert und Vollstreckung androht und Westendorf die Ableitung über sein Grundstück verweigert, Kl. aber das Absaufen seiner Bude mitsamt des kleinen Grundstücks befürchtet, appelliert er gegen das Urteil an das Tribunal und bittet darum, entweder den gesamten Abwasserlauf wieder herzustellen oder ihn mit der Umsetzung des Urteils zu verschonen.Am 05.10. erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am selben Tag ergeht ein Reskript des Tribunals an den Rat, es möge darauf achten, Kl. durch das Wasser weder zu "graviren noch zu ruiniren". Am 10.10. erbittet Kl. Beginn des Appellationsprozesses und trägt neue Argumente vor, am selben Tag schildert der Rat seine Sicht auf die Dinge, das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz an, die es am 14.10. erhält. Am 15.10. trägt Kl. neue Beweise vor, am 29.11.1672 verweist das Tribunal die Sache an den Rat und sendet die Akten 1. Instanz an diesen zurück. Am 07.01.1673 trägt Kl. neue Fakten vor und erbittet erneut Aufnahme des Appellationsprozesses. Das Tribunal lehnt dies am 25.02.1673 ab, fordert den Rat aber auf, von Fincke die anderweitige Ableitung seines Abwassers zu fordern.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1672 2. Ratsgericht 1672 3. Tribunal 1672-1673
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 02.10.1672; Ratsgerichtsurteile vom 12.06., 22.07., 10. und 30.09., 07.10.1672; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.10.1672; von Notar Johann Helmke aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 13.09.1672; Auszüge aus den Akten erster Instanz fol. 56, 61; von Notar Johannes Schacht aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 24.12.1672
Beklagter: Olaf Ahrens (Bekl. in 1. Instanz) und Hinrich Fincke, Schiffer (Kl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Otto Christoph Marquart (A & P)
Fallbeschreibung: Fincke und Ahrens haben sich um die Ableitung des Regenwassers von ihren Grundstücken gestritten, wobei der Rat entscheidet, daß Ahrens das Wasser Finckes zwar nicht durch sein Haus aber über seinen Hof ableiten müsse. Daraufhin hat Ahrens verlangt, Kl. solle ebenfalls die Ableitung über seinen Hof wieder gestatten, so daß alles im vorherigen Stand sei. Der Rat verurteilt Kl. entsprechend dazu, dieser bittet aber, zunächst seinen Nachbarn Hinrich Westendorf aufzufordern, seinen Wasserlauf als letzte fehlende Verbindung zum Abfluß auf der Straße wiederzueröffnen. Da das Ratsgericht von Kl. sofortige Umsetzung des Gerichtsurteils fordert und Vollstreckung androht und Westendorf die Ableitung über sein Grundstück verweigert, Kl. aber das Absaufen seiner Bude mitsamt des kleinen Grundstücks befürchtet, appelliert er gegen das Urteil an das Tribunal und bittet darum, entweder den gesamten Abwasserlauf wieder herzustellen oder ihn mit der Umsetzung des Urteils zu verschonen.Am 05.10. erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am selben Tag ergeht ein Reskript des Tribunals an den Rat, es möge darauf achten, Kl. durch das Wasser weder zu "graviren noch zu ruiniren". Am 10.10. erbittet Kl. Beginn des Appellationsprozesses und trägt neue Argumente vor, am selben Tag schildert der Rat seine Sicht auf die Dinge, das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz an, die es am 14.10. erhält. Am 15.10. trägt Kl. neue Beweise vor, am 29.11.1672 verweist das Tribunal die Sache an den Rat und sendet die Akten 1. Instanz an diesen zurück. Am 07.01.1673 trägt Kl. neue Fakten vor und erbittet erneut Aufnahme des Appellationsprozesses. Das Tribunal lehnt dies am 25.02.1673 ab, fordert den Rat aber auf, von Fincke die anderweitige Ableitung seines Abwassers zu fordern.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1672 2. Ratsgericht 1672 3. Tribunal 1672-1673
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 02.10.1672; Ratsgerichtsurteile vom 12.06., 22.07., 10. und 30.09., 07.10.1672; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.10.1672; von Notar Johann Helmke aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 13.09.1672; Auszüge aus den Akten erster Instanz fol. 56, 61; von Notar Johannes Schacht aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 24.12.1672
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ