Appellationis Auseinandersetzung um Ableitung von Regenwasser
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(1) 0638
Wismar D 16 (W D 1 n. 16)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
(1672) 03.10.1672-07.03.1673
Kläger: (2) Peter Dreyer, Tagelöhner zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Olaf Ahrens (Bekl. in 1. Instanz) und Hinrich Fincke, Schiffer (Kl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Otto Christoph Marquart (A & P)
Fallbeschreibung: Fincke und Ahrens haben sich um die Ableitung des Regenwassers von ihren Grundstücken gestritten, wobei der Rat entscheidet, daß Ahrens das Wasser Finckes zwar nicht durch sein Haus aber über seinen Hof ableiten müsse. Daraufhin hat Ahrens verlangt, Kl. solle ebenfalls die Ableitung über seinen Hof wieder gestatten, so daß alles im vorherigen Stand sei. Der Rat verurteilt Kl. entsprechend dazu, dieser bittet aber, zunächst seinen Nachbarn Hinrich Westendorf aufzufordern, seinen Wasserlauf als letzte fehlende Verbindung zum Abfluß auf der Straße wiederzueröffnen. Da das Ratsgericht von Kl. sofortige Umsetzung des Gerichtsurteils fordert und Vollstreckung androht und Westendorf die Ableitung über sein Grundstück verweigert, Kl. aber das Absaufen seiner Bude mitsamt des kleinen Grundstücks befürchtet, appelliert er gegen das Urteil an das Tribunal und bittet darum, entweder den gesamten Abwasserlauf wieder herzustellen oder ihn mit der Umsetzung des Urteils zu verschonen.Am 05.10. erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am selben Tag ergeht ein Reskript des Tribunals an den Rat, es möge darauf achten, Kl. durch das Wasser weder zu "graviren noch zu ruiniren". Am 10.10. erbittet Kl. Beginn des Appellationsprozesses und trägt neue Argumente vor, am selben Tag schildert der Rat seine Sicht auf die Dinge, das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz an, die es am 14.10. erhält. Am 15.10. trägt Kl. neue Beweise vor, am 29.11.1672 verweist das Tribunal die Sache an den Rat und sendet die Akten 1. Instanz an diesen zurück. Am 07.01.1673 trägt Kl. neue Fakten vor und erbittet erneut Aufnahme des Appellationsprozesses. Das Tribunal lehnt dies am 25.02.1673 ab, fordert den Rat aber auf, von Fincke die anderweitige Ableitung seines Abwassers zu fordern.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1672 2. Ratsgericht 1672 3. Tribunal 1672-1673
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 02.10.1672; Ratsgerichtsurteile vom 12.06., 22.07., 10. und 30.09., 07.10.1672; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.10.1672; von Notar Johann Helmke aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 13.09.1672; Auszüge aus den Akten erster Instanz fol. 56, 61; von Notar Johannes Schacht aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 24.12.1672
Beklagter: Olaf Ahrens (Bekl. in 1. Instanz) und Hinrich Fincke, Schiffer (Kl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Otto Christoph Marquart (A & P)
Fallbeschreibung: Fincke und Ahrens haben sich um die Ableitung des Regenwassers von ihren Grundstücken gestritten, wobei der Rat entscheidet, daß Ahrens das Wasser Finckes zwar nicht durch sein Haus aber über seinen Hof ableiten müsse. Daraufhin hat Ahrens verlangt, Kl. solle ebenfalls die Ableitung über seinen Hof wieder gestatten, so daß alles im vorherigen Stand sei. Der Rat verurteilt Kl. entsprechend dazu, dieser bittet aber, zunächst seinen Nachbarn Hinrich Westendorf aufzufordern, seinen Wasserlauf als letzte fehlende Verbindung zum Abfluß auf der Straße wiederzueröffnen. Da das Ratsgericht von Kl. sofortige Umsetzung des Gerichtsurteils fordert und Vollstreckung androht und Westendorf die Ableitung über sein Grundstück verweigert, Kl. aber das Absaufen seiner Bude mitsamt des kleinen Grundstücks befürchtet, appelliert er gegen das Urteil an das Tribunal und bittet darum, entweder den gesamten Abwasserlauf wieder herzustellen oder ihn mit der Umsetzung des Urteils zu verschonen.Am 05.10. erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am selben Tag ergeht ein Reskript des Tribunals an den Rat, es möge darauf achten, Kl. durch das Wasser weder zu "graviren noch zu ruiniren". Am 10.10. erbittet Kl. Beginn des Appellationsprozesses und trägt neue Argumente vor, am selben Tag schildert der Rat seine Sicht auf die Dinge, das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz an, die es am 14.10. erhält. Am 15.10. trägt Kl. neue Beweise vor, am 29.11.1672 verweist das Tribunal die Sache an den Rat und sendet die Akten 1. Instanz an diesen zurück. Am 07.01.1673 trägt Kl. neue Fakten vor und erbittet erneut Aufnahme des Appellationsprozesses. Das Tribunal lehnt dies am 25.02.1673 ab, fordert den Rat aber auf, von Fincke die anderweitige Ableitung seines Abwassers zu fordern.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1672 2. Ratsgericht 1672 3. Tribunal 1672-1673
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 02.10.1672; Ratsgerichtsurteile vom 12.06., 22.07., 10. und 30.09., 07.10.1672; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.10.1672; von Notar Johann Helmke aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 13.09.1672; Auszüge aus den Akten erster Instanz fol. 56, 61; von Notar Johannes Schacht aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 24.12.1672
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:27 AM CET