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Enthält: 1. Das Degen tragen, 1694;
2. Befreiung der Professoren vom Bürgereid und Kaufschoß, 1694;
3. Dr. A. Th. Reichhelm ersucht um Prof. ord. für Poesie, 1694;
4. Über verliehenes Immediat, 1694;
5. Über verliehenes Immediat;
6. Über die Freimeister, 1694;
7. Über die Freimeister;
8. Nicht-Immatrikulation von anderwärts Relegierten, 1694;
9. Friedrich Wilhelm Bock ersucht, Rabbinica, Talmudica, Hebraica zu dozieren, 1694;
10. Reisekosten für Prof. Beyer, 1694;
11. Wegen des Klosters Hillerschleben, 1695;
12. Keine Immatrikulation für Relegierte, 1695;
13. Den Syndikus Dr. Knorre betreffend, 1695;
14. Bestallung des Lic. Schubart zum Prof. jur. extraord., 1695;
15. Wegen des sogenannten Lagerbuchs, 1695;
16. Das Menieusche Haus, 1695;
17. Das Menieusche Haus;
18. Friedrich Wilhelm Bock (Rabbinica etc.), 1695;
19. Wegen der Tee- und Kaffeehäuser, 1695;
20. Bestallung Joh. Sperlette zum Professor ord. in der Philosophischen Fakultät, 1695;
21. Erhöhung des Salariums für Prof. Boden, 1695;
22. Erhöhung des Salariums für Prof. Sperlette, 1695;
23. Übernahme des Rektorats durch den Kurprinzen, 1695;
24. Das Duell-Edikt betreffend, 1696;
25. Prof. Buddeus wird nicht gestattet ein Collegium Theologikum zu halten, 1696;
26. Reise-Umzugskosten für Prof. Anton, 1696;
27. Reise-Umzugskosten für Prof. Sperlette, 1696;
28. Einrichtung des Stadtturms Karzer, 1696;
29. Nach Prof. Simons Tod erhält Prof. Stryck junior dessen Besoldung, 1696;
30. Die Komödianten dürfen ein Mal in der Woche spielen, 1696;
31. Salz sieden darf nur, wer in der Stadt wohnt; ansonsten muß er 100 Taler an die Universität zahlen, 1696;
32. Salz sieden darf nur, wer in der Stadt wohnt; ansonsten muß er 100 Taler an die Universität zahlen;
33. Salz sieden darf nur, wer in der Stadt wohnt; ansonsten muß er 100 Taler an die Universität zahlen;
34. Vergleich mit dem Pfänner Michael Steinbrecher zugunsten armer Studierender, 1697;
35. Versicherung, dass Zuwendungen beibehalten werden, 1697;
36. Versicherung, dass Zuwendungen beibehalten werden;
37. Versicherung, dass Zuwendungen beibehalten werden;
38. Anlegung eines Hortus Medicus, 1697;
39. la Fleur erhält künftig 50 Taler Gnadengeld aus der Landeskasse, 1697;
40. Zulage für den Universitätsschreiber und die Pedelle, 1697;
41. Das Kloster Hillersleben betreffend, 1697;
42. Wechsel des Prorektorats, 1697;
43. Wiederholung der Ausnahmeregel für Pfänner, 1697;
44. Rektorwechsel, 1697;
45. Prof. Buddens Theologie Vorlesungen betreffend, 1697;
46. Prof. Buddens Theologie Vorlesungen betreffend;
47. Direktion und Visitation der Universitätsapotheke, 1697;
48. Hypotheksverschreibung für Aug. Denner, 1698;
49. Steuerbegünstigung der Witwe des Prof. Simon, 1698;
50. Erwerb des Meunienschen Hauses, 1698;
51. Erwerb des Meunienschen Hauses;
52. Erlass der Kopfsteuer für Universitätsverwandte, 1698;
53. Einrichtung des Ravensburgischen halben Tischs, 1698;
54. Vergleich mit Michael Steinbrecher zugunsten der Universität;
55. Verbot für Thomasius, theologische Gegenstände in seinen Vorlesungen zu behandeln, 1702;
56. Verbot für Thomasius, theologische Gegenstände in seinen Vorlesungen zu behandeln;
57. Zensurangelegenheiten Dr. Heirich Lysius, Königsberg, 1702;
58. Instruktion der königlichen Freitische betreffend, 1705;
59. Entlastung des Prof. Stryck von Nebenämtern wegen seines hohen Alters, 1708;
60. Klarstellung der Funktion des Prof. Gundling, 1708;
61. Es soll künftig eine Auswahl getroffen werden, dass nur befähigte Studenten die Universität frequentieren, 1708;
62. Es soll künftig eine Auswahl getroffen werden, dass nur befähigte Studenten die Universität frequentieren;
63. Gesuch des Chr. Meyer um Prof. Eloquentia wird nicht entsprochen, 1709;
64. Bestallung J. C. Spener zum ordentlichen Prof. in der Philosophischen Fakultät, 1710;
65. Bestallung J. C. Spener zum ordentlichen Prof. in der Philosophischen Fakultät;
66. Nach Prof. Strycks Tode können dessen Privilegien nicht automatisch dem Nachfolger übertragen werden, 1710;
67. Gnadenjahr für die Erben Prof. Stryck, 1710;
68. Bestallung Michael Alberti zum Prof. Extr. ord. in der Medizinischen Fakultät, 1710;
69. Bestallung Joh. U. Henrici zum Prof. extraord. in der Philosophischen Fakultät, 1711;
70. Es ist dem Prof. Heyde zu gestatten, seine Programmata am schwarzen Brett bekannt zu machen, 1711;
71. Disziplinangelegenheiten der Studenten Wilhelm und Pott, 1712;
72. Über die Schwärmer, 1712;
73. Den Rang des reformierten Prof. Heyde betreffend, 1712;
74. Die Salarien betreffend, 1700;
75. Die Salarien betreffend;
76. Schutz- und Geleitbrief für Juden, 1707;
77. Zensurenangelegenheit bezüglich Drucksachen und Lektionen, 1708;
78. Exekution eines Studenten betreffend, 1712.