Kaiser Friedrich III. erteilt der Stadt Heilbronn (Heilprunn) das Privileg, dass bei einer hälftig an die Stadt Heilbronn zu entrichtenden Strafe von 40 Mark Goldes keiner ihrer Bürger vor das Landgericht des Herzogtums zu Franken, das die Heilbronner Gerichtsprivilegien wiederholt übertreten hat, gezogen werden dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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