Ammann, Dorfpfleger und Gemeinde Einhart bekunden, daß sie mit Bewilligung des Mathias Senfflin, Amtmann des Kardinals Andreas zu Sulgen und Einhart, um 104 Gulden Landeswährung dem Bläsy Mayer zu Einhart das der Gemeinde gehörende Hirtenhäuslein samt dem Gärtlein und Wiesplätzlein davor und dahinter mit aller Zugehör verkauft haben; das Hirtenhäuslein liegt oben im Dorf gegen Jettkofen zu, stößt vorn und an der Seite an die Landstraße, andererseits an die Güter des hl. Geistspitals zu Mengen; die niedere Gerichtsherrschaft hat daraus jährl. auf Ostern 1 Fastnachtshenne und 60 Eier, und auf Georgi 2 Hühner ist sonst frei lediges Eigen, doch vorbehaltlich dessen, was nach Fleckens- und Gerichtsbrauch und altem Herkommen nach an Gerechtigkeiten darauf lastet

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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