Herzog Ludwig von Württemberg und Teck, Graf zu Mömpelgard, verleiht kraft des Vertrages vom 28. April 1580 dem Ulrich Späth von Zwiefalten als Träger und Mitvormund der fünf hinterlassenen Söhne des Philipp Dietrich Späth von Zwiefalten mit Namen Wilhelm, Georg, Kaspar Bernhard, Ludwig Friedrich und Albrecht zu rechtem Mannlehen die Leihe der Kirchensätze zu Neufra und Kettenacker, die Wälder zum vorderen und hinteren Lichtenstein mit dem Lichtensteiner "Härdtlein" wie es 1482 Hans Kaspar von Bubenhofen verliehen wurde, außerdem das Fischwasser, genannt die Lauchert, vom oberen Steg in Hettingen bis zu dem Schuppen unter der Mauer in "Hanizen Brüschis" Wiesen, wozu der Glöckelbrunnen gehört Der Lehnsinhaber soll seine Lehnspflichten erfüllen und im Kriegsfall dem Aussteller zuziehen
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Herzog Ludwig von Württemberg und Teck, Graf zu Mömpelgard, verleiht kraft des Vertrages vom 28. April 1580 dem Ulrich Späth von Zwiefalten als Träger und Mitvormund der fünf hinterlassenen Söhne des Philipp Dietrich Späth von Zwiefalten mit Namen Wilhelm, Georg, Kaspar Bernhard, Ludwig Friedrich und Albrecht zu rechtem Mannlehen die Leihe der Kirchensätze zu Neufra und Kettenacker, die Wälder zum vorderen und hinteren Lichtenstein mit dem Lichtensteiner "Härdtlein" wie es 1482 Hans Kaspar von Bubenhofen verliehen wurde, außerdem das Fischwasser, genannt die Lauchert, vom oberen Steg in Hettingen bis zu dem Schuppen unter der Mauer in "Hanizen Brüschis" Wiesen, wozu der Glöckelbrunnen gehört Der Lehnsinhaber soll seine Lehnspflichten erfüllen und im Kriegsfall dem Aussteller zuziehen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 {60}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1587 April 4
Urkunden
Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: der Aussteller
Vermerke: Abschrift vom 14/24. Februar 1600 in: Reprt. VII, A 8 a Nr 1, S. 91 ff (Pak 3)
Beglaubigungs- und Notarzeichen: unterzeichnet von: Erasmus von Layming, Landhofmeister, Johann Schulther, Vizekanzler
Siegler: der Aussteller
Vermerke: Abschrift vom 14/24. Februar 1600 in: Reprt. VII, A 8 a Nr 1, S. 91 ff (Pak 3)
Beglaubigungs- und Notarzeichen: unterzeichnet von: Erasmus von Layming, Landhofmeister, Johann Schulther, Vizekanzler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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03.04.2025, 13:46 MESZ
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