Das Königlich Sächsische Appellationsgericht zu Bautzen beurkundet, dass die Äbtissin Gabriele Marschner von Marienthal um Pardonierung des Lehnsfehlers, welcher beim dem Klosterstift zugehörigen Mannlehn-Rittergut Niederleuba durch die vom Klostervogt Heinrich August von Heynitz bei seinem zu Anfang des Jahres 1850 erfolgten Antritt unterlassene Erneuerung der Lehen stattgefunden hat, nachgesucht und die Verzeihung dieses Lehnsfehlers und die nun erbetene Belehnung erlangt habe.

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Sächsisches Staatsarchiv
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