Johann Gottlieb Hänel als Zustandsvormund von Christoph August Schulze, ehemaliger Amtmann von Liebenwerda, und dessen Ehefrau Wilhelmine Friedericke Schulze, geb. Klotzsche, gegen Hans August von Bissing und Christian Kind, Besitzer des Gasthofs Zum Goldenen Engel in Dresden, wegen verschiedener Streitigkeiten (Kommunikate und auswärtige Schreiben)

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Sächsisches Staatsarchiv
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