Sitzungen der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder: Bd. 27
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BArch B 347/297
BArch B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
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Apr.-Okt. 1996
Enthält:
51. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Datenschutzkommission Rheinland-Pfalz (DBS-Konferenz) vom14.-15. März 1996 in Hamburg mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
3. "Modernisierung und europäische Harmonisierung des Datenschutzrechts";
4. "Europäische Datenschutzkonferenz vom 24. bis 26. April 1996";
5. "Vertretung der deutschen Kontrollstellen in der Datenschutzgruppe nach Art. 29 der europäischen datenschutzrichtlinie";
6. "Deutsche Vertretung im Verfahren der Gemeinsamen Kontrollinstanz nach Art. 24 Abs. 1 der EUROPOL-Konvention";
7. "ISDN-Richtlinie";
8. "Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes einschließlich Datenschutzkontrolle";
9. "Online-Dienste";
10. "Grundsätze für die Verschlüsselung bei Datenaustausch";
11. "Forderungen an den Gesetzgeber zur Regelung der Öffentlichkeitsfahndung im Strafverfahren";
12. "Neue Eingrifsinstrumente für Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Informationstechnologie sowie der modernen Telekommunikation";
13. "Datenschutzordnung für Parlamente";
14. "Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Chipkarten im gesundheitswesen";
15. "Datenaustausch zwischen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen insbesondere zum Diagnoseschlüssel ICD 10 für Ärzte";
16. "Transplantationsgesetz";
17. Datenschutz bei Einwilligung";
18. "Aktuelle Bundesgesetzgebung";
19. "AFIS Errichtungsanordnung";
20. "Erschwerung der Datenschutzkontrolle durch Kostenargumente";
21. "Mailbox Privacy 1";
52. DBS-Konferenz vom 22.-23. Okt. 1996 in Hamburg mit den TOP:
51. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Datenschutzkommission Rheinland-Pfalz (DBS-Konferenz) vom14.-15. März 1996 in Hamburg mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
3. "Modernisierung und europäische Harmonisierung des Datenschutzrechts";
4. "Europäische Datenschutzkonferenz vom 24. bis 26. April 1996";
5. "Vertretung der deutschen Kontrollstellen in der Datenschutzgruppe nach Art. 29 der europäischen datenschutzrichtlinie";
6. "Deutsche Vertretung im Verfahren der Gemeinsamen Kontrollinstanz nach Art. 24 Abs. 1 der EUROPOL-Konvention";
7. "ISDN-Richtlinie";
8. "Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes einschließlich Datenschutzkontrolle";
9. "Online-Dienste";
10. "Grundsätze für die Verschlüsselung bei Datenaustausch";
11. "Forderungen an den Gesetzgeber zur Regelung der Öffentlichkeitsfahndung im Strafverfahren";
12. "Neue Eingrifsinstrumente für Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Informationstechnologie sowie der modernen Telekommunikation";
13. "Datenschutzordnung für Parlamente";
14. "Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Chipkarten im gesundheitswesen";
15. "Datenaustausch zwischen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen insbesondere zum Diagnoseschlüssel ICD 10 für Ärzte";
16. "Transplantationsgesetz";
17. Datenschutz bei Einwilligung";
18. "Aktuelle Bundesgesetzgebung";
19. "AFIS Errichtungsanordnung";
20. "Erschwerung der Datenschutzkontrolle durch Kostenargumente";
21. "Mailbox Privacy 1";
52. DBS-Konferenz vom 22.-23. Okt. 1996 in Hamburg mit den TOP:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), 1978-
Aktenführende Organisationseinheit: I (1996)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:51 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (Bestand)
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- Zusammenarbeit, Sitzungen, Arbeitskreise (Gliederung)
- Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder (Serie)
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