Dem kurfürstlichen Hofrat wird eine an die Beamten des Erzstifts ergangene Verordnung, wie es bei den Zahlungen an kurfürstliche Kassen mit der Scheidemünze zu halten sei, von der Hofkammer mitgeteilt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner