Citationis ex lege diffamari et mandati Auseinandersetzung um Rangfolge und Beleidigung
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(1) 0185
Wismar B 84 (W B 2 n. 84)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
05.07.1684-30.10.1688, 15.07.1692
Kläger: (2) Johann Daniel Brüning, Ratsherr zu Wismar, für sich und seine Frau Catharina, geb. Rahtke
Beklagter: Johann Cannolt von Treuenfels, kgl. schwedischer Postinspektor, für sich und seine Frau Ilsabe, geb. Stockmann, zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: seit 28.11.1686: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Fallbeschreibung: Frau des Bekl. hat auf der Hochzeit des Zollinspektors Jarmers die Frau des Kl.s am Arm genommen, sie beiseite gestoßen und so den Vortritt vor ihr erzwungen. Kl. bittet, Bekl. zu 1.000 Rtlr Strafe zu verurteilen, die er für mildtätige Zwecke stiften will. Das Tribunal fordert Bekl. am 10.07. auf, binnen 6 Wochen ihre Antwort einzubringen. Am 20.10. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat nicht gefolgt ist. Das Tribunal sendet am 29.10. ein Mandat an Postinspektor, der Citation Folge zu leisten. Am 18.12. trägt Bekl. vor, daß der Rat eine grundsätzliche Entscheidung über die Rangfolge bei Hofe erbeten hat und bittet, den Ausgang abzuwarten, um nicht vor zwei Instanzen gleichzeitig zu prozessieren. Das Tribunal fordert Kl. am 23.12.1684 zur Antwort auf. Am 14.01. und 06.03.1685 beschwert sich Kl. über Prozeßverschleppung durch Bekl. und erbittet entsprechendes Mandat an diesen, das er am 17.03. erhält. Am 13.05. stellt Kl. klar, daß er Bekl. nicht wegen des Ranges, sondern wegen Injurien verklagt habe, der Fall also von dem am schwedischen Hof schwebenden unabhängig sei und vom Tribunal entschieden werden müsse. Am 18.05. fordert das Tribunal Bekl. erneut zur Antwort auf. Am 30.06. weist Bekl. den Prozeß vor dem Tribunal zurück. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 11.07.1685 und fordert Bekl. am 18.10.1686 auf, sich in der Sache zu erklären. Am 28.11. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 06.12.1686 erhält. Am 11.01.1687 beantwortet Bekl. die Klage unter dem Vorbehalt der kgl. Entscheidung, das Tribunal fordert Kl. am 07.02. zur Antwort auf und erhält diese mit Bekräftigung der Klage und Bitte um Einsetzung einer Kommission zur Zeugenbefragung am 14.03. Das Tribunal beauftragt am 18.04. Assessor Anton Scheffel mit Zeugenverhör, am 07.07. wird auf Antrag des Kl.s das Verhör verschoben, am 18.10. reicht Scheffel seinen Bericht ein, der am 26.10. eröffnet wird. Am 02.11.1687 fordert das Tribunal Kl. zur Stellungnahme auf, die am 24.01.1688 eingeht und in der Kl. die Zeugenbefragungen kommentiert, woraufhin das Tribunal Bekl. zur Stellungnahme auffordert. Am 30.04. weist Bekl. die Klage erneut wegen Irrelevanz zurück und bittet auf eine Entscheidung des Königs in der Rangfrage zu warten. Das Tribunal teilt Kl. dies am 04.05. in Kopie mit, der am 10.07. auf seinem Recht und Bestrafung der Bekl. besteht. Nach erneuter Stellungnahme des Bekl. vom 23.10., die am 14.07. vom Tribunal angefordert wurde, wird Beweisaufnahme am 26.10.1688 geschlossen, ein Urteil erhellt nicht. Am 15.07.1692 wird die Prozeßvollmacht des Bekl. eingereicht, weitere Anzeichen für eine Fortsetzung des Prozesses existieren nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1684-1688, 1692
Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Jacob Gerdes vom 14.09.1684 und des Bekl. für Dr. von Bremen vom 15.07.1692; von Tribunalspedell Ries ausgestellte Übergabequittungen für Mandate vom 21.07.1684, 17.01.1685, 18.06. und 24.08.1687; von Kl. vorgelegte Articuli Probatoriales für die Zeugen Emerentia Hertzberg, Catharina Wackenrodt, die Schwestern Tamcke als Ehefrauen des Jochim Gröning und Heinrich Schäfer, Jochim Lehmann, David Schmidt, Heinrich Schäfer und Johann Philipp Lange; von Tribunalssekretär Stypmann aufgenommenes Protokoll der Zeugenbefragung vom 31.08. und 03.09.1687; Ladung des Tribunals an Zeugen vom 18.06.1687
Beklagter: Johann Cannolt von Treuenfels, kgl. schwedischer Postinspektor, für sich und seine Frau Ilsabe, geb. Stockmann, zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: seit 28.11.1686: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Fallbeschreibung: Frau des Bekl. hat auf der Hochzeit des Zollinspektors Jarmers die Frau des Kl.s am Arm genommen, sie beiseite gestoßen und so den Vortritt vor ihr erzwungen. Kl. bittet, Bekl. zu 1.000 Rtlr Strafe zu verurteilen, die er für mildtätige Zwecke stiften will. Das Tribunal fordert Bekl. am 10.07. auf, binnen 6 Wochen ihre Antwort einzubringen. Am 20.10. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat nicht gefolgt ist. Das Tribunal sendet am 29.10. ein Mandat an Postinspektor, der Citation Folge zu leisten. Am 18.12. trägt Bekl. vor, daß der Rat eine grundsätzliche Entscheidung über die Rangfolge bei Hofe erbeten hat und bittet, den Ausgang abzuwarten, um nicht vor zwei Instanzen gleichzeitig zu prozessieren. Das Tribunal fordert Kl. am 23.12.1684 zur Antwort auf. Am 14.01. und 06.03.1685 beschwert sich Kl. über Prozeßverschleppung durch Bekl. und erbittet entsprechendes Mandat an diesen, das er am 17.03. erhält. Am 13.05. stellt Kl. klar, daß er Bekl. nicht wegen des Ranges, sondern wegen Injurien verklagt habe, der Fall also von dem am schwedischen Hof schwebenden unabhängig sei und vom Tribunal entschieden werden müsse. Am 18.05. fordert das Tribunal Bekl. erneut zur Antwort auf. Am 30.06. weist Bekl. den Prozeß vor dem Tribunal zurück. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 11.07.1685 und fordert Bekl. am 18.10.1686 auf, sich in der Sache zu erklären. Am 28.11. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 06.12.1686 erhält. Am 11.01.1687 beantwortet Bekl. die Klage unter dem Vorbehalt der kgl. Entscheidung, das Tribunal fordert Kl. am 07.02. zur Antwort auf und erhält diese mit Bekräftigung der Klage und Bitte um Einsetzung einer Kommission zur Zeugenbefragung am 14.03. Das Tribunal beauftragt am 18.04. Assessor Anton Scheffel mit Zeugenverhör, am 07.07. wird auf Antrag des Kl.s das Verhör verschoben, am 18.10. reicht Scheffel seinen Bericht ein, der am 26.10. eröffnet wird. Am 02.11.1687 fordert das Tribunal Kl. zur Stellungnahme auf, die am 24.01.1688 eingeht und in der Kl. die Zeugenbefragungen kommentiert, woraufhin das Tribunal Bekl. zur Stellungnahme auffordert. Am 30.04. weist Bekl. die Klage erneut wegen Irrelevanz zurück und bittet auf eine Entscheidung des Königs in der Rangfrage zu warten. Das Tribunal teilt Kl. dies am 04.05. in Kopie mit, der am 10.07. auf seinem Recht und Bestrafung der Bekl. besteht. Nach erneuter Stellungnahme des Bekl. vom 23.10., die am 14.07. vom Tribunal angefordert wurde, wird Beweisaufnahme am 26.10.1688 geschlossen, ein Urteil erhellt nicht. Am 15.07.1692 wird die Prozeßvollmacht des Bekl. eingereicht, weitere Anzeichen für eine Fortsetzung des Prozesses existieren nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1684-1688, 1692
Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Jacob Gerdes vom 14.09.1684 und des Bekl. für Dr. von Bremen vom 15.07.1692; von Tribunalspedell Ries ausgestellte Übergabequittungen für Mandate vom 21.07.1684, 17.01.1685, 18.06. und 24.08.1687; von Kl. vorgelegte Articuli Probatoriales für die Zeugen Emerentia Hertzberg, Catharina Wackenrodt, die Schwestern Tamcke als Ehefrauen des Jochim Gröning und Heinrich Schäfer, Jochim Lehmann, David Schmidt, Heinrich Schäfer und Johann Philipp Lange; von Tribunalssekretär Stypmann aufgenommenes Protokoll der Zeugenbefragung vom 31.08. und 03.09.1687; Ladung des Tribunals an Zeugen vom 18.06.1687
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ