Injurienklage. Der Appellat soll die Appellanten Diebe gescholten haben. Wehrt hält dagegen, seine Äußerung habe sich nur auf bestimmte Personen bezogen, und bezweifelt, daß tatsächlich alle Genannten hinter der Appellation stehen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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