Kläger: Achatius Ascanius Majus, Hofkammerrat, namens seiner Frau Magdalena, geb. Frischen, und Katharina Dorothea Benecke, geb. Frischen, Witwe des Lt. Johann Andreas Kroebergk, sowie Philip Frischen, Kommissionsrat, in Hildesheim als Benefizialerben des Caspar Frisch, Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Johann Michael Müller, dänischer Leutnant, namens seiner Frau Anna Elisabeth, geb. Frisch, und Friedrich Kuhr, namens seiner Frau Sophia Magdalena, geb. Frisch, in Hamburg als Erben des Berend Heinrich Frisch in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Verweisung auf eine Rekonventionsklage und Fragen der Bevollmächtigung in einem Streit um eine Aufforderung zur Klage (provocatio) wegen einer Obligation des Caspar Frisch für Berend Heinrich Frisch in Höhe von 17 285 Mark Banko