Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Stadtbuchbinder Samuel Meyer als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Maria Elisabeth Leipheimer als Braut. Begleitet werden sie von dem Pfarrer in Riedheim [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg] Johann Gottfried Groschopf und dem Schreiber beim Fremdalmosenkasten Samuel Baur als Pfleger der Kinder des Bräutigams Dorothea Katharina und Friedrich David aus seiner vorigen zweiten Ehe mit der verstorbenen Maria Elisabeth geborene Baur sowie dem Schneidermeister Georg Jakob Kob und dem Schuhmacher Georg Blättlen als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 15. November 1790 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 462] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder des Bräutigams noch minderjährig sind und somit der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Kinder des Bräutigams aus seiner vorigen Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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