1558 Februar 28 Hans Regenspurger, Schultheiß zu Dirmstein, und 14 namentlich gen. Gerichtsschöffen daselbst bekennen, daß Hans Khern und seine Frau Margarete, Inwohner zu Dirmstein, für 20 Pfund h dem St. Jakobs- und St. Katharinenaltar in der St. Lorenzkapelle zu Dirmstein eine jährliche Gült von einem Pfund h verkauft und als Unterpfand ihr näher beschriebenes Haus und Hof und Grundstücke in Dirmstein gesetzt haben. Sg.: Gericht zu Dirmstein. Or., Perg. RV: "Adlige Ganerben des reichsrheinischen Adels zu Durmstein als Kollatoren zuständig."