Albert Georg von Hüchtenbruch, Herr zu Gartrop etc., Erbkämmerer des Herzogtums Kleve, bekundet, daß Abt Adolf ihn nach dem Tode des Abts Heinrich erneut mit dem Lehngut Herckincktorp oder Ovelgünne im Kirchspiel Kirchhellen zu Mannlehenrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Wilhelm Wolff, seinen Gerichtsschreiber. Anwesend waren als Dienstmanns-Lehnmannen Johann Dietrich Bernardi, Sekretär der Abtei, und Hermann Godefridi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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