Presseverbote auf Grund des Republikschutzgesetzes, Bd. 3
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I. HA Rep. 77, Tit. 4043 Nr. 33
Nr. 20 Bd. 3
I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern
Ministerium des Innern >> 03 Abteilung II Polizeiabteilung (1787 - 1943) >> 03.31 Sektion 31 Politische Polizei (1921 - 1936) >> 03.31.03 Demokratische Mitwirkung und Mittel zur Sicherung der Republik (1924 - 1934) >> 03.31.03.03 Republik- und Landesschutz (1926 - 1932)
1930 - 1931
Enthält:
- "Völkischer Beobachter" (München); Zeitung: NSDAP 31. Jan. 1930 - 7. Febr. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5 Ziffer 1, 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in der 30. Ausgabe 44. Jahrgang vom 30. Januar 1930 erschienenen Artikels: "Mussolini und Schubert. Die Geschichte eines Botschafters in Rom" verboten.
Der Artikel ist dem Aktenband in Abschrift beigefügt.
- "Hildesheimer Abendblatt" Zeitung: deutschnational; Kopfblatt der Niederdeutschen Zeitung - Hannover 12. April 1930 - 2. Mai 1930
16. Apr. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5, 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung zusammen mit der Niederdeutschen Zeitung - Hannover aus gleichen Gründen verboten.
1 Exemplar der Nr. 88 vom 16. April.
- "Niederdeutsche Zeitung" (Hameln); Zeitung: deutschnational; Kopfblatt der Niederdeutschen Zeitung - Hannover 12. Apr. 1930 - 2. Mai 1930
16. Apr. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5, 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung zusammen mit der Niederdeutschen Zeitung - Hannover aus gleichen Gründen verboten.
1 Exemplar der Nr. 88 vom 16. April.
- "Niederdeutsche Zeitung" (Hannover); Zeitung: deutschnational 12. Apr. 1930 - 2. Mai 1930
16. Apr. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5 und 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in Nr. 87 vom 13. April erschienenen Artikels "Um die gemaßregelten drei Landräte", in dem es u. a. heißt: "Es ist ein Unterschied, ob der König von Preußen etwas anordnet, oder ob die im Sumpf der Revolution durch Verrat und Verfassungsbruch emporgebrodelten Männer es tun. ..." verboten.
2 Exemplare der Zeitung Nr. 87 und 1 Exemplar der Nr. 88 vom 16. April.
- "Hirschberger Beobachter" Zeitschrift: NSDAP; Kopfblatt des Schlesischen Beobachters 26. Apr. 1930 - 25. Juli 1930
20. Juni 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift zusammen mit dem Schlesischen Beobachter aus gleichen Gründen verboten; ohne Exemplar.
- "Schlesischer Beobachter" (Schweidnitz); Zeitschrift: NSDAP Gau Schlesien 26. Apr. 1930 - 25. Juli 1930
20. Juni 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen eines in Nr. 8, 19. April 1930, erschienenen Artikels "Deutschland erwache!", in dem es heißt: "Und es wären keine Prominenten dieser Republik [Curtins und Wirth] wenn ihre Judastat die Tat des Judas nicht noch in den Schatten stellte: Sie zahlen die Silberlinge an die Büttel!" verboten.
1 Exemplar der Nr. 8.
- "Volksstimme" (Koblenz); Zeitung: KPD 12. Mai 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 4 des Republikschutzgesetzes könnte ein Verbot der Zeitung wegen eines Artikels in Nr. 97 vom 25. April 1930: "Hitler macht sich mausig" erfolgen, von dem aber zu Gunsten einer Verwarnung durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz abgesehen wurde.
Exemplar der Nr. 97.
- "Sozialistische Republik" (Köln); Zeitung: KPD Mittelrhein 15. Mai 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 4 des Republikschutzgesetzes könnte ein Verbot der Zeitung wegen eines Artikels in Nr. 111, 13. Mai 1930 "Kölner Arbeiter aufgewacht! Alarm gegen Hitlermarsch auf Köln" erfolgen, von dem zu Gunsten einer Verwarnung durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz abgesehen wurde.
Exemplar der Nr. 111.
- "Sozialistische Republik" (Köln); Zeitung: KPD Mittelrhein 29. Mai 1930 - 7. Juni 1930
5. Juni 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 13, 5 Absatz 4 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines Artikels in Nr. 116 vom 19. Mai, "Kampf dem Faschismus", in dem es heißt: "Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft!" verboten.
Exemplar der Nr. 116.
- "Schleswig-Holsteinische Tageszeitung" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 5. Juni 1930. Verbotsgründe: In der Nr. 128 vom 1. Juni 1930 erschien ein Artikel: "Wirth lügt berufsmäßig! Der Schwindler das zweite Mal ertappt!" der nach § 5 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes Anlass zum Verbot der Zeitung sein könnte, von dem aber abgesehen wurde; ohne Exemplar.
- "Frankfurter Beobachter" (Frankfurt am Main); Zeitschrift: NSDAP; Kopfblatt des Nassauer Beobachters 21. Juni 1930. Verbotsgründe: Die Anregung zum Verbot geschah aus den gleichen Gründen wie bei der Zeitschrift Nassauer Beobachter. Von der Ausführung auf Grund des § 5 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes wurde abgesehen.
Nr. 24 liegt unvollständig bei.
- "Nassauer Beobachter" (Wiesbaden); Zeitschrift: NSDAP 21. Juni 1930. Verbotsgründe: In Folge 24 erschien ein Artikel: "Nieder mit der Bourgeoisie" in dem es heißt: "Nachdem sie sich dergestalt an dem Schweiße der Arbeiter gemästet hatten, gingen sie auseinander zu neuen Schandtaten und Unterdrückungen," der nach § 5 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes Anlass zum Verbot der Zeitung geben könnte, von dem aber abgesehen wurde.
Je ein Exemplar der Nummern 21 bis 26.
- "Trierer Nationalblatt" Zeitung: NSDAP; Kopfblatt des Koblenzer Nationalblattes 12. Juli 1930. Verbotsgründe: In der Ausgabe vom 1. Juli 1930 befand sich ein Artikel: "Ungeheuerlichkeiten der Reichsvermögensverwaltung", aufgrund dessen eine Verwarnung ausgesprochen wurde.
Zeitungsartikel liegt bei.
- "Völkischer Beobachter - Berlin" (München); Zeitung: NSDAP 11. Aug. 1930 - 13. Aug. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in Nr. 184 vom 5. August 1930 enthaltenen Artikels "Als Beauftragte der Partei", "den fetten Pfründestellen der korrupten Novemberrepublik" usw. gesprochen wird, verboten.
Exemplar vom 13. August 1930.
- "Koblenzer Nationalblatt" Zeitung: NSDAP 29. Aug. 1930. Verbotsgründe: In der Ausgabe vom 27. August 1930 erschien ein Artikel: "Mit dem Marxismus marschiert die Korruption. Seht euch eure Bonzen an!" der nach dem Republikschutzgesetz Anlass zum Verbot geben könnte, von dem aber abgesehen wurde.
Exemplar vom 27. August 1930.
- "Das Landvolk" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 2. Okt. 1930. Verbotsgründe: Der in Nr. 223 vom 22. Oktober erschienene Artikel: "Erfolge der Bomben" könnte nach § 5 Absatz 1 Ziffer 4 des Republikschutzgesetzes zum Verbot führen. Hiervon wurde aber abgesehen.
Exemplar der Nr. 223.
- "Völkischer Beobachter" (München); Zeitung: NSDAP 31. Jan. 1930 - 7. Febr. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5 Ziffer 1, 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in der 30. Ausgabe 44. Jahrgang vom 30. Januar 1930 erschienenen Artikels: "Mussolini und Schubert. Die Geschichte eines Botschafters in Rom" verboten.
Der Artikel ist dem Aktenband in Abschrift beigefügt.
- "Hildesheimer Abendblatt" Zeitung: deutschnational; Kopfblatt der Niederdeutschen Zeitung - Hannover 12. April 1930 - 2. Mai 1930
16. Apr. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5, 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung zusammen mit der Niederdeutschen Zeitung - Hannover aus gleichen Gründen verboten.
1 Exemplar der Nr. 88 vom 16. April.
- "Niederdeutsche Zeitung" (Hameln); Zeitung: deutschnational; Kopfblatt der Niederdeutschen Zeitung - Hannover 12. Apr. 1930 - 2. Mai 1930
16. Apr. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5, 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung zusammen mit der Niederdeutschen Zeitung - Hannover aus gleichen Gründen verboten.
1 Exemplar der Nr. 88 vom 16. April.
- "Niederdeutsche Zeitung" (Hannover); Zeitung: deutschnational 12. Apr. 1930 - 2. Mai 1930
16. Apr. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5 und 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in Nr. 87 vom 13. April erschienenen Artikels "Um die gemaßregelten drei Landräte", in dem es u. a. heißt: "Es ist ein Unterschied, ob der König von Preußen etwas anordnet, oder ob die im Sumpf der Revolution durch Verrat und Verfassungsbruch emporgebrodelten Männer es tun. ..." verboten.
2 Exemplare der Zeitung Nr. 87 und 1 Exemplar der Nr. 88 vom 16. April.
- "Hirschberger Beobachter" Zeitschrift: NSDAP; Kopfblatt des Schlesischen Beobachters 26. Apr. 1930 - 25. Juli 1930
20. Juni 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift zusammen mit dem Schlesischen Beobachter aus gleichen Gründen verboten; ohne Exemplar.
- "Schlesischer Beobachter" (Schweidnitz); Zeitschrift: NSDAP Gau Schlesien 26. Apr. 1930 - 25. Juli 1930
20. Juni 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen eines in Nr. 8, 19. April 1930, erschienenen Artikels "Deutschland erwache!", in dem es heißt: "Und es wären keine Prominenten dieser Republik [Curtins und Wirth] wenn ihre Judastat die Tat des Judas nicht noch in den Schatten stellte: Sie zahlen die Silberlinge an die Büttel!" verboten.
1 Exemplar der Nr. 8.
- "Volksstimme" (Koblenz); Zeitung: KPD 12. Mai 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 4 des Republikschutzgesetzes könnte ein Verbot der Zeitung wegen eines Artikels in Nr. 97 vom 25. April 1930: "Hitler macht sich mausig" erfolgen, von dem aber zu Gunsten einer Verwarnung durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz abgesehen wurde.
Exemplar der Nr. 97.
- "Sozialistische Republik" (Köln); Zeitung: KPD Mittelrhein 15. Mai 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 4 des Republikschutzgesetzes könnte ein Verbot der Zeitung wegen eines Artikels in Nr. 111, 13. Mai 1930 "Kölner Arbeiter aufgewacht! Alarm gegen Hitlermarsch auf Köln" erfolgen, von dem zu Gunsten einer Verwarnung durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz abgesehen wurde.
Exemplar der Nr. 111.
- "Sozialistische Republik" (Köln); Zeitung: KPD Mittelrhein 29. Mai 1930 - 7. Juni 1930
5. Juni 1930. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 13, 5 Absatz 4 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines Artikels in Nr. 116 vom 19. Mai, "Kampf dem Faschismus", in dem es heißt: "Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft!" verboten.
Exemplar der Nr. 116.
- "Schleswig-Holsteinische Tageszeitung" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 5. Juni 1930. Verbotsgründe: In der Nr. 128 vom 1. Juni 1930 erschien ein Artikel: "Wirth lügt berufsmäßig! Der Schwindler das zweite Mal ertappt!" der nach § 5 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes Anlass zum Verbot der Zeitung sein könnte, von dem aber abgesehen wurde; ohne Exemplar.
- "Frankfurter Beobachter" (Frankfurt am Main); Zeitschrift: NSDAP; Kopfblatt des Nassauer Beobachters 21. Juni 1930. Verbotsgründe: Die Anregung zum Verbot geschah aus den gleichen Gründen wie bei der Zeitschrift Nassauer Beobachter. Von der Ausführung auf Grund des § 5 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes wurde abgesehen.
Nr. 24 liegt unvollständig bei.
- "Nassauer Beobachter" (Wiesbaden); Zeitschrift: NSDAP 21. Juni 1930. Verbotsgründe: In Folge 24 erschien ein Artikel: "Nieder mit der Bourgeoisie" in dem es heißt: "Nachdem sie sich dergestalt an dem Schweiße der Arbeiter gemästet hatten, gingen sie auseinander zu neuen Schandtaten und Unterdrückungen," der nach § 5 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes Anlass zum Verbot der Zeitung geben könnte, von dem aber abgesehen wurde.
Je ein Exemplar der Nummern 21 bis 26.
- "Trierer Nationalblatt" Zeitung: NSDAP; Kopfblatt des Koblenzer Nationalblattes 12. Juli 1930. Verbotsgründe: In der Ausgabe vom 1. Juli 1930 befand sich ein Artikel: "Ungeheuerlichkeiten der Reichsvermögensverwaltung", aufgrund dessen eine Verwarnung ausgesprochen wurde.
Zeitungsartikel liegt bei.
- "Völkischer Beobachter - Berlin" (München); Zeitung: NSDAP 11. Aug. 1930 - 13. Aug. 1930. Verbotsgründe: Aufgrund des § 5 Absatz 1 Ziffer 1 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in Nr. 184 vom 5. August 1930 enthaltenen Artikels "Als Beauftragte der Partei", "den fetten Pfründestellen der korrupten Novemberrepublik" usw. gesprochen wird, verboten.
Exemplar vom 13. August 1930.
- "Koblenzer Nationalblatt" Zeitung: NSDAP 29. Aug. 1930. Verbotsgründe: In der Ausgabe vom 27. August 1930 erschien ein Artikel: "Mit dem Marxismus marschiert die Korruption. Seht euch eure Bonzen an!" der nach dem Republikschutzgesetz Anlass zum Verbot geben könnte, von dem aber abgesehen wurde.
Exemplar vom 27. August 1930.
- "Das Landvolk" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 2. Okt. 1930. Verbotsgründe: Der in Nr. 223 vom 22. Oktober erschienene Artikel: "Erfolge der Bomben" könnte nach § 5 Absatz 1 Ziffer 4 des Republikschutzgesetzes zum Verbot führen. Hiervon wurde aber abgesehen.
Exemplar der Nr. 223.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:32 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
- Tektonik
- STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 (Tektonik)
- Inneres (Tektonik)
- Innere und Wohlfahrtsverwaltung (Tektonik)
- Ministerium des Innern (Bestand)
- 03 Abteilung II Polizeiabteilung (1787 - 1943) (Gliederung)
- 03.31 Sektion 31 Politische Polizei (1921 - 1936) (Gliederung)
- 03.31.03 Demokratische Mitwirkung und Mittel zur Sicherung der Republik (1924 - 1934) (Gliederung)
- 03.31.03.03 Republik- und Landesschutz (1926 - 1932) (Gliederung)