Gallin Schatz von Vorsee schwört Urfehde, nachdem ihn Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ins Gefängnis hatte setzen lassen, weil er als Leibeigener ungehorsam war. Er schwört, künftig zu tun, was ein Eigenmann seinem Herrn schuldig ist, und wird sich für das Gefängnis nicht rächen. Streitigkeiten mit dem Kloster und seinen Leuten wird er nur vor den ordentlichen, nicht aber fremden Gerichten austragen. Insbesondere wird er sich auf Anforderung durch den Abt vor Gericht einlassen ("ains rechtens sin") und bei dieser Instanz bleiben. Seinen Bruder wird er nicht mehr im Besitz des Hofs oder Guts in Vorsee stören, bis die Sache gerichtlich oder sonst ausgetragen ist. Für sein Versprechen bezüglich des Gerichtsstands benennt er die bescheidenen Konrad Schatz, Lukas Katzmayer, Jörg Gutenmann, Hans Appenbüchel und Konrad Struß von Vorsee, Hans Schwarz von Staig und Kaspar Koller von Stuben als Bürgen. Die Bürgen müssen ihn gegebenenfalls innerhalb eines Monats vor Gericht stellen, andernfalls zahlen sie 50 fl rh.