Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Es wird bekundet, dass zwischen Hartmann [Burggraf von
Kirchberg], Abt von Fulda, einerseits und Marschall Philipp Meisenbug
(Meissenbugk) sowie J...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1511-1520
1516 März 25
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel (beide Siegel beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist zu Hammelburg Deinstags nach dem heiligen Ostern tage nach Cristi unsers liebben Hern geburt im funff zden hundert sechszeen iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass zwischen Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, einerseits und Marschall Philipp Meisenbug (Meissenbugk) sowie Johann Feige, Kanzler von Hessen, beide beauftragte Räte der Anna, geborene Herzogin von Mecklenburg und Landgräfin von Hessen, andererseits eine Einigung im Streit um Hersfeld gefunden wurde. Abt Hartmann verzichtet mit päpstlicher Zustimmung zugunsten des erwählten [Abtes] Ludwig [IV.] von Hanstein (Haynstein) und dem Konvent von Hersfeld auf alle Rechte, die er und Fulda mit päpstlicher und kaiserlicher Zustimmung am Kloster Hersfeld und dessen Zubehör haben. Er verspricht alle päpstlichen Bullen, kaiserlichen Privilegien und Urkunden an Ludwig zu übergeben. Dasselbe gilt auch für Hersfelder Urkunden, die sich noch in Fulda befinden. Urkunden zu Besitzungen, die verkauft wurden, müssen nicht zurückgegeben werden. [?] Damit Ludwig schneller die päpstliche Konfirmation und die kaiserliche Bestätigung der Regalien erhält, soll Hartmann für Ludwig bis zum nächsten Tag Misericordia Domini [1516 April 6] eine Urkunde ausstellen und diese der Landgräfin und ihren Räten aushändigen. Darin werden zwei Prokuratoren des Abtes, Johann Langen, Pfarrer in Neukirchen, und Johann Bauer aus (Churenheym?), Kanoniker in (Wetzflaren?), als Schirmherrn [?] eingesetzt und mit der Verfügungsgewalt über Hersfeld ausgestattet. Die beiden sollen in Hersfeld von den Vereinbarungen berichten und den vom Papst bestimmten Abt bestätigen lassen. Hartmann soll innerhalb der genannten Frist der Landgräfin und ihren Räten den kaiserlichen Lehnsbrief über Hersfeld aushändigen sowie einen eigenhändig geschriebenen und besiegelten Brief (offenschrift) an den römischen Kaiser, in dem er dem Kaiser mitteilt, dass er zugunsten von Ludwig von Hanstein und dem Konvent von Hersfeld auf alle seine Rechte und Regalien im Bezug auf Hersfeld verzichtet und am päpstlichen Hof um Bestätigung gebeten hat. Der Kaiser soll dies ebenfalls zulassen, bestätigen und zu allen Dingen im Zusammenhang mit Hersfeld seine Zustimmung geben. Philipp [der Großmütige], Landgraf von Hessen, und der Abt von Fulda bestätigen sich gegenseitig den Burgfrieden für Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl und sichern sich Schutz zu. Der Landgraf kann sich durch seine Mutter, die Landgräfin Anna und ihre Räte, der Abt durch Statthalter vertreten lassen, ihre Anweisungen sind zu befolgen. Die Landgräfin und die Räte sichern dem Abt - auch im Namen Landgraf Philipps - zu, so lange Hartmann Abt in Fulda ist und die Abtei [Hersfeld?] noch nicht übergeben hat, soll sie ihm untertan sein [?] und unter dem Schutz des Landgrafen stehen [?]. Im Fall von Übergriffen sichert der Landgraf dem Abt seine Unterstützung zu [?]. Die Räte sollen dem Abt von Fulda schriftlich Schutz zusichern. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Hammelburg. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, 3. und 4. Seite, 5. und 6. Seite, 7. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Hartmann, Marschall Philipp Meisenbug
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.