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Melchior Küchenmeister, Propst von Johannesberg bei Fulda,
Dietrich von Ebersberg, Amtmann von Haselstein, als Vertreter Johanns [I.
von Henneberg...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1511-1520
1512 Juni 17
Ausfertigung, Pergament, neun mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn uff Donnerstag nach sannct Vitus tag und Cristi unseres lieben Hern geburt tausent funffhundert und zwolff jare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Melchior Küchenmeister, Propst von Johannesberg bei Fulda, Dietrich von Ebersberg, Amtmann von Haselstein, als Vertreter Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und seines Koadjutors und bestätigten [Abtes von Fulda], Hartmann [Burggraf von Kirchberg] einerseits sowie Friedrich von Dörpfeld, Ritter, Amtmann von Hanau und Sebastian (Bastian) von Lautter als Vertreter des Reinhard Graf von Hanau und Herr von Münzenberg andererseits bekunden gemeinsam als Schlichter die erfolgreiche Aushandlung eines Vertrages zwischen Abt und Graf wegen der strittigen Grenzen und Gerechtigkeiten auf dem Drasenberg zwischen Weidenau und Reinhards und zwischen Schlüchtern und Rückers. Eine im Folgenden inserierte Urkunde belegt die Zustimmung des Abtes von Fulda und des Grafen von Hanau. Das strittige Gebiet wurde gemeinsam beritten und in Augenschein genommen, Zeugen wurden gehört und schließlich entsprechende Grenzsteine mit beiden Wappen im Einvernehmen gesetzt. Angabe der Grenzsteine. Es folgt eine detaillierte Grenzbeschreibung. Die armen Leute beider Herrschaften sollen trotz der neuen Steinsetzung ungehindert ihre bisherige Weide- und Holzgewohnheiten, mit Ausnahme des Eichen- und Buchenholzes, nutzen können. Die Nutzung der Früchte in der Holzung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Herrschaft. Die beiden Steinbrüche bei der Wüstung Stillerz unterliegen der gemeinsamen Nutzung von Fulda und Hanau. Beide Parteien verpflichten sich, nur gemeinsam Gräben oder Befestigungen anzulegen, allerdings mit der Maßgabe, dass die armen Leute weiterhin ihre Nutzungen ausüben können. Außerdem werden durch diese Einigung die Rechte des Klosters Schlüchtern sowie die der von Weyhers und von Lautter nicht berührt. Siegelankündigung. Abt Johann, Koadjutor Hartmann sowie Dekan Hermann und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu diesem Vergleich. Johann [V.] Graf zu Nassau-[Dillenburg] und Gräfin Katharina von Hanau, geborene Gräfin von Schwarzburg-[Blankenburg], Witwe, bekunden als Vormünder der Brüder und Grafen Philipp von Hanau und Balthasar von Hanau, dass sie den ausgehandelten Vergleich einhalten und ihm nicht zuwiderhandeln werden. Inserierte Urkunde von 1511 Dezember 10: Johann [I. von Henneberg, Abt von Fulda, Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Koadjutor und bestätigter [Abt von Fulda] und Reinhard Graf von Hanau und Herr von Münzenberg bekunden für sich, ihre Erben und Nachfolger, dass sie wegen Streitigkeiten im Gebiet des Drasenbergs ihre Räte Melchior Küchenmeister, Propst von Johannesberg bei Fulda und Dietrich von Ebersberg, Amtmann von Haselstein, für Fulda und Friedrich von Dörpfeld, Ritter, Amtmann von Hanau und Sebastian von Lautter für Hanau mit der Schlichtung der Streitigkeiten beauftragt haben. Die Aussteller versichern, die von ihren Unterhändlern getroffenen Vereinbarungen zu akzeptieren und ihnen nicht zuwiderzuhandeln. Ankündigung der Sekretsiegel der drei Aussteller. Dekan Hermann und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu den Entscheidungen und versichern, die Entscheidungen zu akzeptieren und ihnen nicht zuwiderzuhandeln. Ankündigung des Geschäftssiegels von Dekan und Konvent. (Der gebenn ist uff Mittwochen noch conceptionis Marie anno Domini millesimo quingentesimo undecimo). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5, Avers 6, Avers 7, Avers 8, Avers 9)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Koadjutor Hartmann, Dekan Hermann und der Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [V.] Graf zu Nassau-[Dillenburg] und Gräfin Katharina von Hanau, geborene Gräfin von Schwarzburg-[Blankenburg], als Vormünder der Brüder Philipp und Balthasar Grafen zu Hanau
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Schlichter Melchior Küchenmeister, Dietrich von Ebersberg, Friedrich von Dörpfeld, Sebastian von Lautter
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 3, Nr. 2; StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1169-1178; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 1, Nr. 9 und Nr. 96; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 3, Nr. 2; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 4, Nr. 157[Auszug]; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 222
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CCXLV
Vgl. hierzu auch Nr. 1267 und 1274.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.