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Wolfskehlen: Sententia arbitralis a Decano ecclesie Ste. Johannis Moguntiae Rectore ecclesiae in Wolveskelen et que Magistro Hermanno de Zellenhan...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 21 Orte, Buchstabe W >> 21.17 Wolfskehlen
1312 Juni 30
Eberbach, Abtei
Pergament mit Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et Datum in ambitu monastery Ste. Johannis Moguntiae anno dom. M CCC XII in Crastino beatorum, Petri et Pauli apostolorum / d. d.28. Juny 1312
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wolfskehlen: Sententia arbitralis a Decano ecclesie Ste. Johannis Moguntiae Rectore ecclesiae in Wolveskelen et que Magistro Hermanno de Zellenhan Advocato sedis Moguntinae lata in controversia inter Monasterium Eberbacense ex una et plebanum, Magistros fabricae et parochialis villae Wolfiskelen ex parte altera super legato duorum maldrorum tritici quod monasterium Eberbacense singulis annis soloat unum maldrum tritici mensurae Wormatiensis de quatuor jugeribus terrae arabilis sitis in villae Wolfiskelen ecclesiae Wolfiskelen et plebano ibidem.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.