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Dekan Johann Schenck zu Schweinsberg und der Konvent von Fulda
bekunden, dass sie nach dem Tod des Abtes Philipp [Schenck zu
Schweinsberg] den Wol...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1541-1550
1550 Mai 26
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (stark beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben und geschehn auf Montag nach dem heyligen Pfingstag im iare nach Christi gepurt funffzehenhundert unnd funffzigsten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dekan Johann Schenck zu Schweinsberg und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie nach dem Tod des Abtes Philipp [Schenck zu Schweinsberg] den Wolfgang [Dietrich] von Eusigheim (Wolffghang von Ussingkem), zuvor Dekan von Fulda, einstimmig zu ihrem neuen Abt gewählt haben. Das Kloster ist unter den Vorgängern Abt Wolfgangs mit erheblichen Schulden belastet worden. Die Schulden rühren noch vom Bauernkrieg (baurische auffrure), der Türkensteuer und anderen Steuern des Reichs, Zahlungen an das Reichskammergericht und dem Durchzug des Heeres von Johann Friedrich, ehemaligem Kurfürst und Herzog von Sachsen, her. Da Abt Philipp keinerlei Bargeld hinterlassen hat und dadurch Abt Wolfgang die Regierung und Verwaltung des Klosters erheblich erschwert wird, bewilligen Dekan und Konvent, dass Abt Wolfgang die Propsteien von Johannesberg und Petersberg bei Fulda, in dem Umfang, wie sie zuvor Abt Philipp innegehabt hat, Zeit seines Lebens nutzen darf. Des Weiteren erhält er Zeit seines Lebens die Propstei Frauenberg oberhalb Fuldas sowie Burg und Amt Giesel (Gysell). Dafür verpflichtet sich der Abt, die ausstehenden Schulden von 18000 Gulden, die dem Landgrafen Philipp von Hessen laut Aussage (vortrags) der kaiserlichen Bevollmächtigen (commissarien) zustehen, mit der ausstehenden Pension sowie andere unbezahlte Schulden zu bezahlen, damit der Schuldenberg nicht weiter anwächst, sondern im Lauf der Zeit je nach Zahlungsvermögen des Abtes sukzessive abgebaut wird. Nach dem Tod des Abtes fallen alle genannten Propsteien sowie Burg und Amt Giesel an das Kloster heim. Dekan und Konvent haben sich vorbehalten, dass der Abt ihnen jährlich ein Register aller ständigen Einnahmen der Propstei Frauen[berg] (Frauwenb...) erstellen lassen soll. Der Abt hat Dekan und Konvent zugesagt, sich an alle in dieser Urkunde getroffenen Bestimmungen zu halten und ihnen darüber sein Revers ausgestellt. Ankündigung des großen Konventssiegels. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent Fulda
Während des Schmalkaldischen Kriegs hatte das Kloster Fulda im Dezember 1546 an die Anführer der durchziehenden Truppen, u. a. den Kurfürsten von Sachsen, eine Brandschatzung von 30000 Gulden zum Abkauf von Plünderungen zu zahlen, vgl. Leinweber, Fuldaer Äbte und Bischöfe S. 108; vgl. zur Schuldenlast des Klosters seit Anfang des 16. Jahrhunderts Germania Benedictina VII, S. 255 f., 258, 293 f.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.