Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er seinem Kanzler Bischof Matthias von Speyer wegen der treuen Dienste, die dieser ihm seit 22 Jahren ohne Unterlass geleistet hat, die Hälfte an Schloss und Stadt Rotenberg auf Lebtag überantwortet hat. Für seine Dienste hatte der Pfalzgraf ihm bereits 200 Gulden Dienstgeld auf Lebenszeit verschrieben, die er fortan zu geben nicht mehr verpflichtet sein soll. Matthias soll dagegen, ob er das Stift Speyer in seinen Händen hält oder nicht, Rotenberg mitsamt Dörfern, Untertanen, Gefällen, Obrigkeit, Herrlichkeit, Freveln und allen weiteren Zugehörungen zur Hälfte empfangen und mit dem Pfalzgrafen, seinem Sohn Philipp und beider Erben in Gemeinschaft zu Rotenberg sitzen. So wie Stift Speyer vormals Rotenberg ganz innegehabt hatte, mag Matthias nunmehr die Hälfte daran nach Gutdünken auf Lebtag gebrauchen und nutzen. Bischof und Pfalzgraf wollen einen gemeinsamen Keller bestallen, der jährlich eine Rechnungslegung vornehmen und davon ausgehend dem Bischof seinen Anteil an den Einnahmen zuweisen soll. In Burg, Stadt und Mark zu Rotenberg soll ein Burgfrieden gehalten werden, wie er auch zu Ladenburg und zum [Zulle-]Stein gilt. Hausrat, Küchengeschirr, Gezeug und Geschütz im Schloss Rotenberg, über die auch ein Verzeichnis in der kurpfälzischen Kanzlei hinterlegt wurde, sollen vor Ort verbleiben und auf gemeinsame Kosten gemeinschaftlich gebraucht werden. Nach Matthias' Tode sollen sie mit anderer Fahrhabe dem Pfalzgrafen, Proviant und Hausrat den bischöflichen Amtsnachfolgern zufallen. Kosten für Bau und Instandhaltung, namentlich an Schloss, Weingärten, Keltern und Höfen, sowie für die Besoldung von Wächtern und Knechten sind aus den gemeinsamen Einkünften zu bestreiten. Der Pfalzgraf behält sich die Lehenschaft an Rotenberg und die Vergabe der Lehen vor. Diesbezügliche Ausrichtungen an Korn und Wein, sowie auf Rotenberg liegende Verschreibungen sollen ebenfalls aus den gemeinsamen Einnahmen beglichen werden. Kurfürst Friedrich weist die Amtleute, Knechte, Untertanen und Einwohner zu Rotenberg an, dem Bischof für seine Hälfte Gehorsam zu geloben, und sagt sie ihrer diesbezüglichen Eide und Gelübde ihm gegenüber ledig. Nach Matthias' Tode fällt die Hälfte an Rotenberg mit allem Zubehör wieder als freies Eigengut an den Pfalzgrafen und seine Erben, wobei das Lösungsrechts des Stifts Speyers an den Gütern unbeschadet bleibt. Bischof Matthias versichert, auf Lebtag Rat und Diener des Pfalzgrafen Friedrich zu bleiben, treu zu dienen und die Bestimmungen des Vertrags unverbrüchlich zu halten. Kurfürst Friedrich versichert, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, die unverbrüchliche Einhaltung des Vertrags. Der Pfalzgraf kündigt sein Siegel an - das Matthias als sein Kanzler derzeit nicht in seiner Gewalt hat - und unterschreibt den Brief zu größerer Sicherheit mit eigener Hand.