Vertrag des Herzogs Wilhelm von Jülich, Kleve, Berg mit Wilhelm Grafen zu Neuenahr und Moers, Herrn zu Bedburg und dessen Sohn Hermann, worin ersterer 1. den Rückstand von 3000 Gulden an der Löse von Brüggen und Born anerkannt und auf den Zoll zu Düsseldorf versichert; 2. den Grafen Wilhelm mit 200 Gulden Manngeld aus dem Monatsgelde zu Düren belehnt; 3. den Rückstand an den 100 Gulden Leibgeding des Grafen Wilhelm von Wied zu zahlen bewilligt; 4. auf die Werder oder das Weidungsgewachs im Kasseler Feld oberhalb Ruhrort verzichtet; 5. Stadt und Ländchen Krakau (Crackau) und Krefeld, unter Vorbehalt der Lehnabhängigkeit und Öffnung abtritt; 6. eine Moersische Pfandrente von 600 Goldschilden zu 1 1/2 Goldgulden gerechnet, aus den Ämtern Millen, Gangelt, Vucht, Kriekenbeck und Ruremond anerkennt; 7. den Zoll zu Tiel und Herwarden zurückstellt und den Joist von Swerten, dem derselbe übergeben gewesen, abzufinden übernimmt; 8. auf die 1000 Goldgulden, die Graf Vincenz von Moers dem Herzoge Johann von Kleve neben etlichen 100 Gulden schuldig geblieben, so wie 9. auf die Lehenabhängigkeit von Bedburg und des Hauses Garsdorf verzichtet. Wogegen Graf Wilhelm und sein Sohn auf alle Ansprüche an Born, Sittard und Süstern; 2. auf alle Kriegsforderung (Hauptmannschaft und Gefangenen) verzichten und 3. die Grafschaft Moers als ein von dem Herzoge abhängiges Lehen für männliche und weibliche Abkommen anerkennen. Datum den 30. November.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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