Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er ehemals mit dem Kaplan der Kapelle zu Oberstreit im Amt Böckelheim (Obenstrit in Beckelnheimer ampt) [Schloßböckelheim] einen Vertrag um die Güter und Nutzungen zu Oberstreit geschlossen hatte, namentlich um Haus, Hof, Gärten, Äcker, Weingärten, Wiesen und Nutzungen, doch mit Ausnahme des Weingartens, den einst Eberhard von Sötern (Sotern) innehatte. Nach diesem Vertrag sollte der Kaplan 20 Malter Korn und 1 Fuder hunnischen (hunsch) Wein, die auf die Güter und Nutzungen verwiesen waren, von der fürstlichen Kellerei zu Böckelheim erhalten. Nachdem der Pfalzgraf nun mit Böckelheim "anderung gethan" hat, ist er mit dem Kaplan Johann Kremer dahin übereingekommen, dass dieser die zur Kaplanei gehörigen Güter wieder an sich nehmen, selbst bebauen und genießen soll. Kurfürst Philipp behält sich und seinen Erben vor, die Güter zukünftig wieder zu seinen Händen zu nehmen und dem Kaplan die Gülten zur Versehung des Gottesdienst wie vormals zu reichen. Kurfürst Philipp und Johann Kremer kündigen ihre Siegel an, wobei beide eine Ausfertigung des Vertrags erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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