Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er ehemals mit dem Kaplan der Kapelle zu Oberstreit im Amt Böckelheim (Obenstrit in Beckelnheimer ampt) [Schloßböckelheim] einen Vertrag um die Güter und Nutzungen zu Oberstreit geschlossen hatte, namentlich um Haus, Hof, Gärten, Äcker, Weingärten, Wiesen und Nutzungen, doch mit Ausnahme des Weingartens, den einst Eberhard von Sötern (Sotern) innehatte. Nach diesem Vertrag sollte der Kaplan 20 Malter Korn und 1 Fuder hunnischen (hunsch) Wein, die auf die Güter und Nutzungen verwiesen waren, von der fürstlichen Kellerei zu Böckelheim erhalten. Nachdem der Pfalzgraf nun mit Böckelheim "anderung gethan" hat, ist er mit dem Kaplan Johann Kremer dahin übereingekommen, dass dieser die zur Kaplanei gehörigen Güter wieder an sich nehmen, selbst bebauen und genießen soll. Kurfürst Philipp behält sich und seinen Erben vor, die Güter zukünftig wieder zu seinen Händen zu nehmen und dem Kaplan die Gülten zur Versehung des Gottesdienst wie vormals zu reichen. Kurfürst Philipp und Johann Kremer kündigen ihre Siegel an, wobei beide eine Ausfertigung des Vertrags erhalten.
Vollständigen Titel anzeigen
Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er ehemals mit dem Kaplan der Kapelle zu Oberstreit im Amt Böckelheim (Obenstrit in Beckelnheimer ampt) [Schloßböckelheim] einen Vertrag um die Güter und Nutzungen zu Oberstreit geschlossen hatte, namentlich um Haus, Hof, Gärten, Äcker, Weingärten, Wiesen und Nutzungen, doch mit Ausnahme des Weingartens, den einst Eberhard von Sötern (Sotern) innehatte. Nach diesem Vertrag sollte der Kaplan 20 Malter Korn und 1 Fuder hunnischen (hunsch) Wein, die auf die Güter und Nutzungen verwiesen waren, von der fürstlichen Kellerei zu Böckelheim erhalten. Nachdem der Pfalzgraf nun mit Böckelheim "anderung gethan" hat, ist er mit dem Kaplan Johann Kremer dahin übereingekommen, dass dieser die zur Kaplanei gehörigen Güter wieder an sich nehmen, selbst bebauen und genießen soll. Kurfürst Philipp behält sich und seinen Erben vor, die Güter zukünftig wieder zu seinen Händen zu nehmen und dem Kaplan die Gülten zur Versehung des Gottesdienst wie vormals zu reichen. Kurfürst Philipp und Johann Kremer kündigen ihre Siegel an, wobei beide eine Ausfertigung des Vertrags erhalten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 241
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 Juli 12 (uff sant Margreten abent)
fol. 179v-180r [alt: 126v-127r]
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz; Johann Kremer, Kaplan zu Oberstreit
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz; Johann Kremer, Kaplan zu Oberstreit
Kopfregest: "Eyn ander vertrag mit dem caplon der capellen zu Obenstryt ir guter und nutzung halb".
Kremer, Johann; Kaplan zu Oberstreit, erw. 1491
Sötern, Eberhard von; vor 1491
Oberstreit KH
Schloßböckelheim KH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:11 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)
- Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) (Tektonik)
- Amtsbücher (Tektonik)
- Kopialbücher (Tektonik)
- Kopialbücher (Bestand)
- Weltliche Territorien und Herrschaften (Gliederung)
- Kurpfalz (Gliederung)
- Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten (Gliederung)
- Philipp (Gliederung)
- Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) (Archivale)
- Urkunden (Teil)
Public Domain Mark 1.0 Universell