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Es wird bekundet, dass lange Zeit Streit zwischen dem
verstorbenen Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, einerseits und
den Brüdern und Vette...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1541-1550
1550 Dezember 1
Ausfertigung, Pergament, sechs mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn unnd geschehen zu Fulda Montags nach Andreae apostoli den erstenn Decembris nach Christi unsers liebenn Herrnn unnd Seligmachers geburt im funffzehenhundert unnd funffzigstenn iarenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass lange Zeit Streit zwischen dem verstorbenen Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, einerseits und den Brüdern und Vettern Eberhard, Konrad, Alexander, Christoph (Christoffer) und Johann (Hans) Wolf von der Tann andererseits wegen der Grenzen zwischen den Ämtern Rockenstuhl und Bieberstein und der Burg Tann bestanden hat. Abt Johann und die von der Tann haben sich noch während seiner Regierungszeit darauf geeinigt, den Streit mit einem Schiedsspruch beizulegen. Der Abt hat hierzu zwei seiner Räte gestellt, die von der Tann zwei ihrer Freunde. An den Schiedsspruch haben sich beide Parteien zu halten. Der Spruch wird schriftlich niedergelegt; [die Grenzen] werden mit Grenzsteinen und Malbäumen angezeigt. Die erbetenen Schiedsrichter Balthasar von Ebersberg genannt Weyhers, Karl von Trümbach (Trubenbach), Amtmann in Burghaun, Ludger (Ludiger) von Mansbach und Philipp, Vogt der Salzburg (Voyt zu Salzburgk) bekunden, dass sie zu Lebzeiten Abt Johanns mit der Befragung von Zeugen und der Besichtigung der Grenzen begonnen haben. Nach dem Tod des Abtes haben die genannten Schiedsrichter mit Zustimmung Abt Philipps [Schenk zu Schweinsberg] und der von der Tann nach weiterer Untersuchung und Besichtigung einen Schiedsspruch über die Grenzen erlassen. Es folgt eine Beschreibung der Grenzsteine, zunächst jener des Amts Rockenstuhl, anschließend jener des Amts Bieberstein. Die Grenzen zwischen den Ämtern und dem Gericht Tann sollen unverändert bleiben und alle Streitigkeiten mit dem Schiedsspruch behoben sein. Die erbetenen Schiedsrichter haben zwei Urkunden des Schiedsspruchs erstellt, diese mit ihren Siegeln versehen und jeder Partei eine Urkunde ausgehändigt. Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, sowie die Brüder und Vettern Eberhard, Konrad, Alexander, Christoph und Johann von der Tann bekunden für sich und ihre Nachfolger und Erben, dass sie diesen noch unter dem verstorbenen Johann [II. von Henneberg ], Abt von Fulda, begonnenen Schiedsspruch stets und uneingeschränkt einhalten wollen. Siegelankündigung. Ankündigung der Sekretsiegel des Abtes und Eberhards von der Tann. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5, Avers 6)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Wolfgang, Balthasar von Ebersberg, Karl von Trümbach, Ludger von Mansbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp, Vogt der Salzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Eberhard von der Tann
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 1, Nr. 92
Siegel Nr. 6 war abgefallen [?]; das Siegel ist am Pergamentstreifen mit einem Bindfaden wieder an der Urkunde befestigt worden.
Die Siegelankündigung weicht von der Hängung der Siegel ab.
Ein Malbaum bezeichnet einen mit einem Grenzzeichen versehenen Baum, vgl. DRW, Bd. IX, Sp. 61-62.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.