Suchergebnisse
  • 8 von 365

Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass in den Irrungen mit seinem lieben Getreuen Gangolf, Herr von Geroldseck und Schenkenzell, ein rechtlicher Austrag vor seinem Hofmeister Hermann Boos von Waldeck als Hofrichter und anderen Räten zum 08.03.1496 (der nest dinstag nach oculi) vereinbart worden ist. Streitpunkte betreffen insbesondere Forderungen am Schloss Geroldseck, das der Pfalzgraf erobert hatte, und anderes, worüber vielfach Schriftstücke ergangen waren. Kurfürst Philipp verordnet und bevollmächtigt zum Austrag seine Räte Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, und Hans von Sickingen, Ritter, und versichert die Anerkennung des Entscheids.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...