Johann Graf zu Sayn Herr zu Homburg belehnt den Trierischen Erbmarschall Johann Herrn zu Helfenstein mit den Gütern in und bei dem Dorf Ober- und Nieder-Roßbach, die dessen Eltern den Grafen zu Sayn aufgetragen haben: mit Kirchplatz, Zehnten, "Erbschaft", Zinsen, Renten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeit.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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