EB Heinrich von Mainz bekundet, daß er, nachdem die Kanoniker des St. Viktorstifts in seinem Episkopat die Zehnten von bebautem und unbebautem Neubruchland (decimationes novalium) und der gerodeten Wälder von alters her besitzen, im Dorf Kidrich (Kedercho) aber keinen Ort zur Aufbewahrung [der Gefälle] haben, diesen im Beisein seiner Prioren und Ministerialen, auch seines Viztums Meingot, im gen. Dorf eine Hofstatt zu Eigen übergeben.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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