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EB Heinrich von Mainz bekundet, daß er, nachdem die Kanoniker des St. Viktorstifts in seinem Episkopat die Zehnten von bebautem und unbebautem Neubruchland (decimationes novalium) und der gerodeten Wälder von alters her besitzen, im Dorf Kidrich (Kedercho) aber keinen Ort zur Aufbewahrung [der Gefälle] haben, diesen im Beisein seiner Prioren und Ministerialen, auch seines Viztums Meingot, im gen. Dorf eine Hofstatt zu Eigen übergeben.
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EB Heinrich von Mainz bekundet, daß er, nachdem die Kanoniker des St. Viktorstifts in seinem Episkopat die Zehnten von bebautem und unbebautem Neubruchland (decimationes novalium) und der gerodeten Wälder von alters her besitzen, im Dorf Kidrich (Kedercho) aber keinen Ort zur Aufbewahrung [der Gefälle] haben, diesen im Beisein seiner Prioren und Ministerialen, auch seines Viztums Meingot, im gen. Dorf eine Hofstatt zu Eigen übergeben.
EB Heinrich von Mainz bekundet, daß er, nachdem die Kanoniker des St. Viktorstifts in seinem Episkopat die Zehnten von bebautem und unbebautem Neubruchland (decimationes novalium) und der gerodeten Wälder von alters her besitzen, im Dorf Kidrich (Kedercho) aber keinen Ort zur Aufbewahrung [der Gefälle] haben, diesen im Beisein seiner Prioren und Ministerialen, auch seines Viztums Meingot, im gen. Dorf eine Hofstatt zu Eigen übergeben.
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A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 11 Orte, Buchstabe M >> 11.1 Mainz >> 11.1.52 Mainz (St. Viktor)
1147 April 6, Mainz
Ausf., Perg., Wasserfl. i. unteren Drittel, löchrig i. re. Falz, aufgedr. Sg. recht gut erh. (Rand ger. besch.)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1147, viii idus Aprilis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Thidewinus, Kardinal der röm. Kirche und B zu 'Rufine', Hartmann, Domprobst, Gerlaus, Probst zu St. Viktor und Domdekan, Arnold, Probst und Stadtkämmerer, Wilhelm, Schulmeister (magister scholarum), Hertwin, Kantor, Burkhard, Probst zu Jechaburg (Iechburgensis), 'Siglous', Probst zu Nörten (Northusensis), Gottschalk, Probst zu Moxstadt (Mugstat)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Kapläne: Konrad, Heinrich, Roding (Rudingus), 'Liunung', Kanoniker von St. Viktor
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Brüder von St. Viktor: Adalbero, Dekan, Konrad, Magister, Stephan, Kantor, Hertwin, Kustos
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Freien (liberi): Gf. Gottfried v. Amöneburg (Ameneburc), Arnold v. 'Bucho', Gerlaus, dessen Neffe, 'Thiderus' [Dieter?] v. Wertheim, Heinrich v. Sayn (Seine) und dessen Bruder Eberhard
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Ministerialen: Meingot, Viztum zu Mainz, Dudo, dessen Bruder, Embricho v. Geisenheim (Gisene-), Dudo und dessen Bruder Wichnand, Dieter (Thiderus), Egilward und sein Bruder Dudo, Arnold, Ruthard und dessen Sohn Arnold, Ernst und dessen Söhne Helfrich und Hermann, Arnold v. Saulheim (Sowelne-), Konrad v. Trebur (Triburia), Folpert, Offizial, und dessen Sohn Godebold, Werner, Truchseß, Konrad, Schenk, Dragbodo und Hedenricus, Marschälle
Vermerke (Urkunde): Siegler: A
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.